Region: Niemcy

Zulassung zum Straßenverkehr - Rechtssichere Bezeichnung von Fahrzeugtypen in Gesetzestexten

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
74 Wspierający 74 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

74 Wspierający 74 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:12

Pet 1-17-12-9210-050678Zulassung zum Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Fahrzeugklassifizierung der EU-Richtlinie
2007/46/EG in das nationale Recht zu übernehmen.
Zur Begründung wird ausgeführt, die EU-Richtlinie definiere Fahrzeugklassen. Eine
Übertragung auf die in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Fahrzeugtypen sei
nicht erfolgt. In Zulassungspapieren aber folge man den EU-Fahrzeugklassen.
Unklarheiten seien die Folge.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Sie wurde von 74 Mitzeichnern unterstützt. Diskussionsbeiträge gingen nicht ein. Es
wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle Aspekte gesondert eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführter Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, die Europäische Gemeinschaft (EG)
definierte bereits im Jahr 1970 Fahrzeugklassen. Fortan konnten Fahrzeuge EG-weit
einheitlich eingeordnet werden. Die zugrunde liegende Richtlinie wurde im April 2009
durch Richtlinie 2007/46/EG ersetzt. EU-Richtlinien sind für die betreffenden
Mitgliedstaaten hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Den
Mitgliedstaaten wird jedoch die Wahl der Form und der Mittel zur Umsetzung

überlassen (vgl. Art. 288 Abs. 2 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen
Union).
Die Richtlinie dient der vollständigen Harmonisierung der Genehmigung von
Fahrzeugen. Übergeordnetes Ziel ist die Verwirklichung und das Funktionieren des
Binnenmarktes. Die EG-Fahrzeugklassen sind in Anlage XXIX der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgeführt und damit Bestandteil der StVZO. Wenn es
sinnvoll ist, werden in einzelnen Vorschriften die Bezeichnungen der EG-
Fahrzeugklassen verwendet. In vielen Einzelvorschriften wird darauf verwiesen.
Der Ausschuss stellt fest, die nationale Fahrzeugklassifizierung ist mit den EG-
Fahrzeugklassen oft nicht kompatibel. Nach Einschätzung des Ausschusses werden
die hiesigen nationalen Definitionen im Straßenverkehrsrecht benötigt. Wenn in
deutschen Vorschriften beispielsweise allgemein von Fahrzeugen oder
Kraftfahrzeugen die Rede ist, sind die EG-Fahrzeugklassen zu eng umgrenzt. Sie
sind hingegen zu weit gefasst, wenn eine Vorschrift nur für eine bestimmte
Kategorie, z. B. für Lkw gelten soll. Die allgemeine Verwendung der EG-
Fahrzeugklassen zur Typgenehmigung in allen Straßenverkehrsvorschriften ist nach
Auffassung des Ausschusses nicht sinnvoll. Im Übrigen wird – außerhalb von
Typengenehmigungsrichtlinien – auch im EU-Recht so verfahren. Der Ausschuss
hält es für richtig, im Recht Definitionen anhand des Regelungszweckes so konkret
wie nötig vorzugeben und nicht allein zugunsten einer unterstellten
Gesetzesverschlankung Definitionen weiträumig zu übertragen. Das Ergebnis wäre
hier mitnichten eine Vereinfachung des Rechts.
Der Ausschuss vermag das Anliegen der Petition im Ergebnis nicht zu unterstützen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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