Region: Germany

Zulassung zum Straßenverkehr - Reduzierung der Mobilitätshilfenverordnung um wenige Beschränkungen

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
34 supporters 34 in Germany

Petition process is finished

34 supporters 34 in Germany

Petition process is finished

  1. Launched 2016
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

09/11/2017, 13:00

Pet 1-18-12-9210-030165

Zulassung zum Straßenverkehr


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.02.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur – als Material zu überweisen.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, Elektro-Einräder, Elektro-Skateboards und ähnliche
Fahrzeuge in die Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am
Verkehr, der Mobilitätshilfenverordnung, aufzunehmen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 34 Mitzeichnungen und ein Diskussionsbeitrag sowie
weitere Eingaben vor, die in die parlamentarische Prüfung miteinbezogen werden. Es
wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
angesprochenen elektrischen Fahrzeug-Alternativen zum Kraftfahrzeug (Kfz) gerade
in Ballungsräumen eine Möglichkeit seien, um den Verkehr zu entlasten und die
Umwelt zu schonen. Elektrische Einräder seien gut geeignet, kurze innerstädtische
Distanzen zu überbücken. Die verkehrsrechtliche Zulassung solcher
Fortbewegungsmittel sei zwingend erforderlich. Bislang sei nur für Segways eine
entsprechende Regelung in der Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) geschaffen
worden. Diese solle in zwei Punkten geändert werden, damit auch Elektro-Einräder,
Elektro-Skateboards und ähnliche Fahrzeuge nach Installation einer
Beleuchtungsanlage aufgenommen und damit im öffentlichen Straßenverkehr
zugelassen werden könnten.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter

Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie folgt
zusammenfassen:
Die vom Petenten genannten Fahrzeuge sind bei derzeitiger Rechtslage aufgrund
ihres Motorantriebs in der Regel gem. § 1 Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes
(StVG) als Kfz einzustufen. Da sie jedoch keinen bestehenden
genehmigungspflichtigen Fahrzeugarten zugeordnet werden können, sind sie für
eine Zulassung zum öffentlichen Verkehr bisher nicht vorgesehen. Sie sind aufgrund
dessen im öffentlichen Verkehr verboten und können nur auf privatem Grund
verwendet werden.
Die Fahrzeuge erfüllen auch nicht die technischen Vorgaben, die die MobHV für die
Zulassung zum Verkehr aufstellt. Diese Vorgaben resultieren aus den bei Erlass der
MobHV im Jahr 2009 vorhandenen Gegebenheiten und Regelungszielen.
Der Ausschuss weist jedoch darauf hin, dass seit Januar 2016 auf europäischer
Ebene die neue Typgenehmigungsverordnung (EU) 168/2013 gilt. Diese schließt
Fahrzeuge ohne Sitz und selbst balancierende Fahrzeuge von dem
Anwendungsbereich aus. Solche Fahrzeuge können daher national geregelt werden.
Aufgrund dessen hat das BMVI die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
beauftragt, sich einen Marktüberblick über die in Betracht kommenden
Elektrokleinstfahrzeuge zu verschaffen und zu prüfen, ob diese kategorisiert werden
können, damit sie gegebenenfalls unter bestimmten technischen und
verhaltensrechtlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt
werden können.
Welche Fahrzeuge dann im öffentlichen Verkehr geführt werden dürfen und wenn ja,
unter welchen technischen und verhaltensrechtlichen Voraussetzungen, kann derzeit
jedoch noch nicht abgesehen werden. Hierzu bleiben das Untersuchungsergebnis
der BASt und der Ausgang des sich dann gegebenenfalls anschließenden
Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur –
als Material zu überweisen, damit sie bei den anstehenden Beratungen mit
einbezogen werden kann.

Begründung (PDF)


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