Region: Niemcy

Zulassung zum Straßenverkehr - Rücknahme der Betriebserlaubnis von abgasmanipulierten Kraftfahrzeugen

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 14 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

14 14 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2016
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

22.05.2019, 04:23

Pet 1-18-12-9210-037853 Zulassung zum Straßenverkehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass das Kraftfahrtbundesamt die Betriebserlaubnisse
für abgasmanipulierte Kraftfahrzeuge zurücknimmt oder für ungültig erklärt.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 74 Mitzeichnungen und 32 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass bei
vorherigem Bekanntwerden der Manipulationen niemals eine Betriebserlaubnis erteilt
worden wäre. Die Daten aus den Messungen an der Fahrzeugschnittstelle würden
lediglich dem Erschleichen einer Betriebserlaubnis dienen, indem eine unrealistische
Schadstoffklasse erreicht werde. Durch diesen Betrug würden nicht nur die Käufer
arglistig getäuscht, sondern auch die Umwelt geschädigt. Die gängige
Zulassungspraxis des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) hebele das Recht auf körperliche
Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz aus. Auch die Abgasuntersuchungen alle
zwei Jahre würden sich nicht eignen, den wirklichen Schadstoffausstoß zu erfassen,
da sie an derselben Datenübermittlungsschnittstelle erfasst würden. Selbst der
nachträgliche Ausbau eines Rußfilters würde bei diesen Messungen nicht erkannt
werden. Es gebe inzwischen sogar „Rußfilter-Dummies“ auf dem Markt, damit der
Prüfer das Teil am Fahrzeug sehen könne. Die Kunden von VW hätten keine
Möglichkeit, ihr Recht durchzusetzen, weil sie letztlich nur einen „geringen Schaden“
hätten. Die Rechtslage würde klarer sein, wenn die Betriebserlaubnis und damit
ebenso das Fahrzeug entzogen würden. Die Autokonzerne müssten dann dem
Regressanspruch folgen. Das hiesige Rechtssystem ließe die Kunden dadurch im
Stich und erlaube auch keine Sammelklagen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass das KBA unmittelbar nach
Bekanntwerden der Manipulationsvorwürfe gemäß § 25 Absatz 2 der
EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung mehrere rechtsverbindliche Anordnungen
zum Rückruf und zur Umrüstung der von unzulässigen Abschalteinrichtungen
betroffenen Fahrzeuge der Volkswagen-Gruppe erließ. Der Rückruf ist verpflichtend.
Durch die Teilnahme an der Rückrufaktion wird ein vorschrifts- und
typ-genehmigungskonformer Zustand der betroffenen Fahrzeuge hergestellt.

In Bezug auf das Verfahren zu Abgasmessungen ist die Aussage, zum Zeitpunkt der
Erteilung der Typgenehmigung werde die Abgasmessung an der Datenschnittstelle
durchgeführt, nicht zutreffend. Vielmehr wird für die Zwecke der Erteilung der
Typgenehmigung bereits jetzt eine physikalische Messung der Emissionen
durchgeführt. Das KBA wird zukünftig im Rahmen der sogenannten
„Marktüberwachung" unabhängige Fahrzeugtests mit eigenen Prüfgeräten
durchführen.

Ferner macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass am 1. November 2018 das
Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage in Kraft
getreten ist. Mit dem neuen Klageinstrument der Musterfeststellungsklage können
Unternehmen, die sich unrechtmäßig verhalten, einfacher und effektiver zur
Verantwortung gezogen und die Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher
schneller, einfacher und kostengünstiger durchgesetzt werden.

Der Ausschuss hebt hervor, dass die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in
Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage
gegen die Volkswagen AG eingereicht hat. Betroffene VW-Kunden können sich nun
kostenlos in ein Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen. Nähere
Einzelheiten können der Internetseite der vzbv
(www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/
vertraege-reklamation/musterklage-gegen-vw-so-machen-sie-mit-29738) entnommen
werden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.

Begründung (PDF)


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