Region: Niemcy

Zulassung zum Straßenverkehr - Überarbeitung der Neufassung des § 67 StVZO Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
180 180 w Niemcy

Petycja została zakończona

180 180 w Niemcy

Petycja została zakończona

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:13

Pet 1-17-12-9210-055346Zulassung zum Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur – als Material zu überweisen, soweit es um die Überarbeitung
der Regelungen zur Fahrradbeleuchtung geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition wird die Überarbeitung der Regeln zur Fahrradbeleuchtung gefordert.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Sie wurde von 180 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen 9 Diskussionsbeiträge
ein. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle Aspekte gesondert
eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, § 67
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) spiegele nicht den Stand der Technik
wider. Die Vorgaben zur Installation der Lampen seien nicht praktikabel. Die
geforderte Nennspannung sei für LED-Beleuchtungen nicht notwendig. Nicht
zugelassene Leuchten seien weniger störanfällig und oft effektiver als manche
zulässige Leuchten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss weist darauf hin, der Bundesrat hat der 48. Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften unter der Maßgabe zugestimmt, die jüngsten
Änderungen zur Fahrradbeleuchtung mit in diese Verordnung aufzunehmen.

Der Petitionsausschuss stellt fest, § 67 StVZO ist im Hinblick auf Nennspannung und
Anbringungsvorschriften überarbeitungsbedürftig. Es handelt sich bei der StVZO um
eine Rechtsverordnung, für deren Änderung das Bundesverkehrsministerium gem.
§ 6 StVG die Zustimmung des Bundesrates benötigt. Die Bundesregierung legte
deshalb den Ländern noch im Jahr 2013 einen Entwurf hierfür vor. Neben der
allgemeinen Anpassung technischer Anforderungen an den Stand der Technik wurde
auch der mit der Eingabe dargestellte Änderungsbedarf aufgegriffen.
Der Ausschuss unterstützt die Forderung. Deshalb empfiehlt er, die Petition der
Bundesregierung - dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur –
als Material zu überweisen, soweit es um die Überarbeitung der Regelungen zur
Fahrradbeleuchtung geht und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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