Regiune: Germania

Zulassung zum Straßenverkehr - Verbot der Herstellung neuer Dieselfahrzeuge

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Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
59 59 in Germania

Petiția este respinsă.

59 59 in Germania

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  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

06.09.2019, 04:23

Petitionsausschuss

Pet 1-18-12-9210-035141
77963 Schwanau
Zulassung zum Straßenverkehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass keine Dieselautos mehr hergestellt werden dürfen,
dass in große Fahrzeuge Benzinmotoren und in zugelassene Dieselautos Rußfilter
eingebaut werden.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
dem Petitionsausschuss 59 Mitzeichnungen und 23 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um
Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen
eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass wegen des
Ausstoßes von Stickoxiden zwar Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängt, diese aber
weiterhin hergestellt würden. Transporter, Wohnmobile, Busse und LKW würden fast
ausschließlich mit Dieselmotoren fahren. Hier sei ein Fahrverbot nicht durchsetzbar.
Darüber hinaus müssten Möglichkeiten geschaffen werden, die belasteten Städte und
Dörfer an Bundesstraßen durch großräumige Umgehungsstraßen vom Durchgangsverkehr
zu befreien. Solange keine Umgehungsstraßen vorhanden seien, würden die Fahrer weiter
durch die Orte fahren. Ein Tempo-Limit von 30 h/km sei zur Reduzierung von
Schadstoffen und Lärm in den Orten nicht sinnvoll, da der Schadstoffausstoß
entsprechend der höheren Drehzahl hier höher sei als bei Tempo 50.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu der Petition wird zur Vermeidung von
Wiederholungen auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung − dem Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) − Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe
darzulegen, und hat die von ihr angeführten Aspekte in seine parlamentarische Prüfung
einbezogen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hält fest, dass heute alle neuen Kraftfahrzeuge nach einschlägigen
EU-Richtlinien im Rahmen der Typzulassung geprüft werden und bei Einhaltung der
entsprechenden Bestimmungen eine europaweit gültige Typgenehmigung erhalten. Die
Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, diese Genehmigungen anzuerkennen. Ein
nationales Abweichen – wie zum Beispiel ein nur in Deutschland geltendes
Herstellungsverbot beziehungsweise Zulassungsverbot von Dieselfahrzeugen – wird als
Aufbau eines Handelshemmnisses und damit als Verstoß gegen gültiges EU-Recht
angesehen. Auch ist zu beachten, dass europäische Regelungen im Kfz-Bereich
grundsätzlich Wirkungen vorschreiben. Mit welchen konkreten technischen Lösungen
die Hersteller vorgehen, wird nicht festgelegt. Umweltrelevante Ziele werden also durch
„Wirkvorschriften“, nicht aber durch „Bauteilvorschriften“ erreicht. Ziel dessen ist es,
technische Innovationen nicht zu behindern.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der
europäischen Abgasvorschriften seit den 1990er Jahren bereits beachtliche
Reduzierungen der Schadstoffemissionen von Kraftfahrzeugen erreicht worden sind.
Die Luftqualitätssituation hat sich jedoch nicht in dem Maße verbessert, wie es die
Absenkungen der Emissionsgrenzwerte haben erwarten lassen. So werden die
Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO²) auch in Deutschland in Gebieten mit
hohem Straßenverkehrsanteil sehr häufig überschritten. Die zukünftige wirkungsvollere
Kontrolle der Realemissionen von PKW und leichten Nutzfahrzeugen gilt aktuell als eine
Maßnahme zur zukünftigen Verbesserung der Luftqualitätssituation.
Die Europäische Kommission (KOM) hat daher 2011 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in
der ein zusätzliches Prüfverfahren mit portabler Messtechnik (PEMS) entwickelt wurde,
das zukünftig im Rahmen der Typgenehmigung die Wirksamkeit von „Euro 6“ im
Realbetrieb kontrollieren und sicherstellen soll. Die „Euro 6“-Norm legt als Abgasnorm
für Kraftfahrzeuge die Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen und Treibhausgasen
Petitionsausschuss

fest. Die Einführung wirksamer Prüfverfahren zur Kontrolle der Realemissionen von PKW
und leichten Nutzfahrzeugen (RDE) wird seitens der Bundesregierung mit Nachdruck
unterstützt.
Weiterhin weist der Ausschuss auf das „Sofortprogramm Saubere Luft“ hin, dass der
Bund auf dem zweiten Kommunalgipfel am 28. November 2017 mit einem
Maßnahmenpaket für bessere Luft in Städten aufgelegt hat. Für das Sofortprogramm
stehen eine Milliarde Euro bereit.
Gegenstand des Programms sind Maßnahmen für die Elektrifizierung des städtischen
Verkehrs und die Errichtung von Ladeinfrastruktur, Maßnahmen für die Digitalisierung
von Verkehrssystemen sowie Maßnahmen zur Nachrüstung von Diesel-Bussen im
Öffentlichen Personen Nahverkehr – ÖPNV – mit Abgasnachbehandlungssystemen.
Alle Maßnahmen sollen bis zum Jahr 2020 Wirkung entfalten.
Das Sofortprogramm soll auf Grundlage der bestehenden Förderrichtlinien des Bundes
umgesetzt werden. Bestehende Förderprogramme werden finanziell aufgestockt. Wo
erforderlich, sollen neue Förderprogramme aufgelegt werden.
Folgende Förderprogramme sind Teil des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020“:
Aus dem Förderkomplex „Elektrifizierung des Verkehrs“:
• die Förderrichtlinie Elektromobilität,
• das Förderprogramm Elektro-Mobil / Erneuerbar Mobil,
• die Förderrichtlinie zur Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV und
• die Kleinserien-Richtlinie – Fördermodul 5: Schwerlastenfahrräder / Nationale
Klimaschutzinitiative (NKI).
Darüber hinaus werden im „Sofortprogramm Saubere Luft“ bestehende Förderprogramme
gebündelt, die auf die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme, die Nachrüstung
von Dieselbussen im ÖPNV, die Verbesserung von Logistikkonzepten und Bündelung von
Verkehrsströmen und die Förderung des Radverkehrs sowie die Schaffung von Anreizen
für den Kauf von E-Fahrzeugen abzielen.
Den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sieht die Bundesregierung
grundsätzlich als Aufgabe der Wirtschaft an. Dieser Auffassung schließt sich der
Petitionsausschuss an. Gleichwohl hat sie in den vergangenen Jahren in zahlreichen
Pilotprojekten bereits viel in den Aufbau einer Grundausstattung für die
Petitionsausschuss

Ladeinfrastruktur investiert. Allein in den Modellregionen des BMVI sind dafür Kosten
in Höhe von ca. 15 Mio. Euro entstanden.
Die Unterstützung für den weiteren Ausbau von Ladeinfrastruktur in Höhe von
300 Mio. Euro (200 Mio. Euro für 5.000 Schnellladestationen, 100 Mio. Euro für
10.000 Normalladestationen) ist ein Teil des am 18. Mai 2016 beschlossenen
„Marktanreizprogramms für die Elektromobilität“. Mit der „Förderrichtlinie
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ vom 13. Februar 2017 unterstützt
das BMVI den flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Aufbau von
öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Deutschland, um den Markthochlauf von
Elektrofahrzeugen gezielt zu unterstützen. Seit März 2017 können private Investoren,
Städte und Gemeinden daher im Rahmen des Förderprogramms „Ladeinfrastruktur“
Förderanträge stellen. Der Aufbau von Ladeinfrastruktur wird durch eine anteilige
Finanzierung der Investitionskosten gefördert. Die Förderung umfasst daneben auch den
Netzanschluss und die Montage. Der Ausschuss hebt hervor, dass Voraussetzung für die
Förderung außerdem ist, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom
aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Ziel ist der Aufbau von mindestens 15.000
Ladesäulen bis zum Jahr 2020.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung der
Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen, dass
keine Dieselautos mehr hergestellt werden dürfen, dass in große Fahrzeuge
Benzinmotoren und in zugelassene Dieselautos Rußfilter eingebaut werden, nicht
entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – als
Material zu überweisen, soweit es um die Erstellung eines Plans zum Ausstieg aus der
Neuzulassung fossiler Verbrennungsmotoren bei Personenkraftwagen geht, und das
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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