Região: Alemanha

Zulassung zum Straßenverkehr - Zulassung von Rollern mit 50 ccm mit Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
106 Apoiador 106 em Alemanha

A petição não foi aceite.

106 Apoiador 106 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2018
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

22/05/2019 04:28

Pet 1-19-12-9210-005375 Zulassung zum Straßenverkehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Roller mit 50 ccm mit Höchstgeschwindigkeit von
60 km/h zugelassen werden, um die Sicherheit der Fahrer im Straßenverkehr zu
erhöhen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 106 Mitzeichnungen und 16 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Roller oft als
Verkehrshindernis eingestuft würden und es häufig zu gefährlichen Überholmanövern
von Autofahrern käme. Würden Roller im Stadtverkehr mit gleicher Geschwindigkeit
mitfahren, könne diese Gefahrenquelle ausgeschlossen werden. Werde die
Höchstgeschwindigkeit wie gefordert angehoben, solle eine
Geschwindigkeitsüberschreitung dann noch strenger bestraft werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist einführend darauf hin, dass die technischen
Anforderungen an Kleinkrafträder seit Langem nicht mehr national in den einzelnen
EU-Mitgliedstaaten festgelegt werden. Für Kleinkrafträder gelten EU-weit
harmonisierte technische Anforderungen, die von den EU-Mitgliedstaaten verbindlich
anzuwenden sind.

Durch die Richtlinie 92/61/EWG wurde im Jahr 1992 die bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder verbindlich auf 45 km/h festgelegt.

In den Erwägungsgründen zu dieser Richtlinie heißt es:

"Es ist erforderlich, die für diese Fahrzeuge (Kleinkrafträder, Krafträder, dreirädrige
und vierrädrige Fahrzeuge) geltenden Begriffsbestimmungen genau und einheitlich
festzulegen, insbesondere die Begriffsbestimmungen des Kleinkraftrades, da in den
zwölf Mitgliedstaaten für diesen Fahrzeugtyp etwa 15 verschiedene
Begriffsbestimmungen bestehen. Diese zahlreichen Begriffsbestimmungen, die
praktisch ebenso vielen Fahrzeugklassen entsprechen, stellen erhebliche
Handelshemmnisse dar, da die Produktion dem Land, in dem sie in Verkehr gebracht
wird, angepasst werden muss. Daraus ergibt sich eine Zersplitterung des Marktes für
Kleinkrafträder."

In diesem Rahmen galt es, eine einheitliche bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
festzulegen. Deutschland musste sich diesem Kompromiss anschließen und hat diese
Vorschriften mit der 31. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften entsprechend in nationales Recht übernommen. Seither ist für
Kleinkrafträder die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h festgelegt.

Durch die Harmonisierung der technischen Anforderungen ist es für einzelne
EU-Mitgliedstaaten nicht möglich, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für
Kleinkrafträder, wie beispielsweise mit der Petition gefordert, auf 60 km/h anzuheben.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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