Region: Tyskland

Zulassung zum Straßenverkehr - Zwingende Ausrüstung von Neuwagen mit einfacher Freisprechanlage

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
30 Stödjande 30 i Tyskland

Petitionen är avslutad

30 Stödjande 30 i Tyskland

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2015
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2017-08-29 16:20

Pet 1-18-12-9210-026124Zulassung zum Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
c) dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 56 Mitzeichnungen und 29 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass viele
Straßenverkehrsteilnehmende trotz entsprechender Verbotsregelung in der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ihr Mobiltelefon beim Fahren benutzten. Dieses
Verhalten stelle eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmenden dar. Es sei daher sinnvoll,
Neuwagen mit Freisprechanlagen auszurüsten, da sich die meisten telefonierenden
Fahrerinnen und Fahrer besser auf den Verkehr konzentrieren würden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hält einleitend fest, dass die Vorgaben für die technische
Ausrüstung von Kraftfahrzeugen europaweit einheitlich geregelt sind. Dabei greift man
auf die international harmonisierten Vorschriften des Weltforums für die

Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge (WP. 29) der
Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN ECE) zurück. Die
Vorschriften decken die Sicherheit, den Umweltschutz und den Diebstahlschutz ab.
Die Einführung neuer Vorschriften für Kraftfahrzeuge lässt sich somit alleine in
Deutschland nicht umsetzen.
Zusätzlich ist für die Einführung neuer Anforderungen grundsätzlich eine
Folgenabschätzung mit Betrachtung des Nutzens und des Aufwands durchzuführen.
Da es sich bei einer Freisprecheinrichtung um ein Komfortsystem handelt, das nur
mittelbar der Erhöhung der Sicherheit dient, ist hier eine Abwägung durchzuführen.
Für die Fahrzeugführerin und den Fahrzeugführer gibt § 23 Absatz 1a der StVO vor:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür
das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden
muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor
ausgeschaltet ist."
Es ist die Entscheidung der Fahrzeugführerin und des Fahrzeugführers, ob während
der Fahraufgabe telefoniert wird. Das ist nur zulässig, wenn dabei eine
Freisprecheinrichtung eingesetzt wird. Die Smartphone-Nutzung im Auto ist leider
üblich geworden. Die Ablenkung der Fahrer hierdurch ist groß. Daher erachtet der
Ausschuss die Ausrüstung mit Freisprecheinrichtungen für neue Fahrzeugtypen als
sinnvoll.
Im Ergebnis seiner parlamentarischen Prüfung empfiehlt der Petitionsausschuss
daher, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur – als Material zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Europäischen Parlament zuzuleiten, da
die Bundesrepublik die Regelungen für die technische Ausrüstung von
Kraftfahrzeugen nicht alleine beschließen kann.

Begründung (PDF)


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