Kraj : Nemecko

Zuzahlungen - Versuchsweise Einführung einer "schwedischen Praxisgebühr"

Žiadateľ petície nie je verejný
Petícia je zameraná na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
20 20 v Nemecko

Petícia sa nenaplnila

20 20 v Nemecko

Petícia sa nenaplnila

  1. Zahájená 2018
  2. Zbierka bola ukončená
  3. Predložené
  4. Dialóg
  5. Hotový

Toto je online petícia des Deutschen Bundestags.

02. 11. 2019, 3:25

Petitionsausschuss

Pet 2-19-15-82713-003614
84069 Schierling
Zuzahlungen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung:

Mit der Petition wird gefordert, versuchsweise eine "schwedische Praxisgebühr"
einzuführen.
Darunter sei nach Aussage des Petenten eine Praxisgebühr zu verstehen, die pro
Arztbesuch erhoben wird. Die Gebühr soll durch die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V
begrenzt werden. Für Besuche der Notaufnahme soll eine erhöhte Gebühr festgesetzt
werden.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
eingestellt. Es gingen 20 Mitzeichnungen sowie 100 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Das Thema Zuzahlungen für jeden Arztbesuch und für die Inanspruchnahme von
Notfallambulanzen wird immer wieder von unterschiedlichen Seiten in die Diskussion
um eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Versorgung eingebracht. Hierbei werden
auch verschiedene Aspekte z. B. der Bürokratie, Kostentransparenz, Anzahl der
Arztbesuche und Patientensteuerung angesprochen.
Der Deutsche Bundestag hatte 2013 einstimmig beschlossen, dass die im Jahr 2004
eingeführte quartalsweise Zuzahlung für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen
Petitionsausschuss

(sogenannte Praxisgebühr) abgeschafft wird. Hierbei wurden auch die o. g. Aspekte
ausführlich diskutiert und gegeneinander abgewogen. Mit der Abschaffung der
Praxisgebühr im Jahr 2013 wurde insbesondere auch auf die von der Ärzteschaft
vorgetragene Kritik an dem bürokratischen Aufwand reagiert. Die hierdurch gewonnene
Zeit kann unmittelbar für die Behandlung von Patientinnen und Patienten eingesetzt
werden. Zugleich wurden die Patientinnen und Patienten finanziell entlastet. Die
(Steuerungs-) Erwartungen, die mit der Einführung der Praxisgebühr im Jahre 2004
verbunden waren, konnten bis 2012 hinein nicht hinreichend belegt werden.
Derzeit ergibt sich keine andere Bewertung über die Notwendigkeit und
Bedarfsgerechtigkeit einer Zuzahlung für ärztliche Leistungen und die Inanspruchnahme
von Notfallambulanzen. So sieht auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der
Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem Gutachten 2018 zur "Bedarfsgerechten
Steuerung der Gesundheitsversorgung" die Einführung einer sogenannten Kontaktgebühr
erst als letzte Option zur verbesserten Steuerung der Behandlungsabläufe.
Der Petitionsausschuss vermag sich diesen Ausführungen nicht zu verschließen.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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