Regiji: Nemčija

Zwangsversteigerung - Regelungen zur Zwangsversteigerung von Wohnraum/Stromsperre bei Zahlungsverzug

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
22 podpornik 22 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

22 podpornik 22 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2017
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

13. 02. 2019 03:25

Pet 2-19-15-8270-005342 Gesetzliche Krankenversicherung
- Mitgliedschaft –

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Die Petentin wendet sich gegen die Pflicht zur Versicherung von Bürgern in der
gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und die damit verbundene
Beitragspflicht.

Zur Begründung führt die Petentin u. a. an, dass statt der Einbeziehung in eine
Krankenversicherung sich Bürger eigenverantwortlich dazu entscheiden sollen, in
welchem Umfang sie ihr Einkommen für Gesundheitsleistungen einsetzen möchten.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen der Petentin wird auf die
eingereichten Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 31 Mitzeichnungen sowie 22 Diskussionsbeiträge
ein.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen.

Bei einer schweren Erkrankung eines Bürgers, die in keinem Lebensalter
ausgeschlossen werden kann, können sehr schnell hohe Behandlungskosten
anfallen, die das Einkommen und das Vermögen der Betroffenen übersteigen. In
einem modernen Sozialstaat soll jedoch kein Bürger ohne Schutz im Krankheitsfall
sein, um auszuschließen, dass Bürger aufgrund einer Erkrankung verarmen oder
Steuermittel der Allgemeinheit in Anspruch nehmen müssen. Nach dem für die
gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV)
geltenden Recht erhalten daher alle Personen ohne anderweitigen Anspruch auf
Absicherung im Krankheitsfall einen Versicherungsschutz, wenn sie ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Durch die gesetzlichen Regelungen zur Versicherung in der GKV oder PKV wird
auch verhindert, dass die Betroffenen selbst über den Beginn des
Versicherungsschutzes entscheiden und ihn bis zu dem Zeitpunkt hinausschieben, in
dem die anfallenden Krankheitskosten die zur GKV oder PKV zu entrichtenden
Beiträge übersteigen. Der Versicherungsschutz sorgt zugleich für kontinuierliche
Beitragszahlungen.

Der Petitionsausschuss vermag sich diesen Ausführungen nicht zu verschließen.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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