Computer Spiele unter das Recht des § 86 abs. 3 StGB stellen.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Computer Spiele sollten unter das Recht des § 86 abs. 3 StGB gestellt werden, da Spiele im weitestgehsten als Kunst anzusehen sind.

Begründung

Computerspiele gehören seid Jahren schon zum Alltag, und die Erschaffung eines Spiels bedarf eines großen Aufwandes, ähnlich wie bei einem Film. Es muss eine Handlung überlegt werden (Drehbuch), Artworks müssen erstellt werden, Es muss vertont werden usw. Deshalb sind Computerspiele schonmal als Kunst anzusehen.

Des weiteren sind Spiele, die NS Symbolik verwendet, wie z.B Call of Duty, Wolfenstein, Battlefield usw, keine NS verherrlichenden Spiele, sondern NS Feindliche Spiele da man zu 99,9% GEGEN die Achsenmächte, sprich das NS Regime kämpfen und diese NICHT unterstützen muss.

http://www.pcgames.de/Spielemarkt-Thema-117280/Specials/Der-Haken-mit-dem-Kreuz-NS-Symbolen-Videospielen-1112076/

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 15.08.2017
Sammlung endet: 14.02.2018
Region: Deutschland
Kategorie: Medien

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
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