Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Berlin hat es geschafft: Dort wurde der 8. März als gesetzlicher Feiertag am Tag des internationalen Frauentages festgelegt.
Ich stelle den Antrag an den Petitionsausschuss, im Sinne der allgemeine Gleichberechtigung den 8. März zu einem gesetzlich Feiertag für alle Frauen und somit in allen Bundesländern einheitlich in Deutschland einzuführen.
Bitte prüfen Sie den Antrag wohlwollend und führen Sie den 8. März als deutschlandweiten Feiertag ein.
Begründung
Der 8. März steht weltweit für Respekt gegenüber Frauen und die Anerkennung ihrer Leistungen und Aufopferungen. Gleichzeitig ist setzt der Tag ein wichtiges Zeichen für mehr Emanzipation des weiblichen Geschlechtes.
In vielen Ländern wie beispielsweise Aserbaidschan, Georgien, Kuba , China, Mongolei, Nordkorea, Ukraine, Vietnam und Weißrussland ist der 8. März bereits schon ein gesetzlicher Feiertag. Berlin ist mit einem guten Beispiel voran gegangen, wobei nun auch die gesamte Bundesrepublik Deutschland ein internationales Zeichen setzen könnte.
Auch heute ist die vollständige Gleichberechtigung der Geschlechter keineswegs Realität. Durch die Schaffung eines weiteren, länderübergreifenden Feiertages zum internationalen Frauentag könnte das Land ein Zeichen setzen für mehr Emanzipation und somit für gleiche Chancen, gleichen Lohn, gleiche Arbeit und mehr Selbstbestimmung für die Frau.
Und da sich 2018 die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland zum 100. Mal jährt, wäre dieses Jahr prädestiniert dafür, den 8. März als gesetzlichen Feiertag auszurufen.