Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Reiseveranstalter sollen die Preise von gebuchten und bereits bezahlten Pauschalreisen kurz vor Urlaubsbeginn erhöhen dürfen. Das sieht ein neues EU-Gesetz vor.
Es soll ab dem ersten Juli 2018 auch in Deutschland umgesetzt werden, berichtet die "FAZ". Bis zu 20 Tage vor Abreise können die Reiseanbieter demnach Nachzahlungen für angestiegene Kosten von bis zu acht Prozent einfordern.
Reisende dürfen erst bei höheren Nachzahlungsforderungen die Reise stornieren, wobei sie sich an eine vorgegebene Frist halten müssen. Und auch die Leistungen dürfen laut dem neuen Gesetz verändert werden. Die Änderungen müssen nur für den Durchschnittsurlauber tolerierbar sein. Bisher galten sie nur im Einzelfall.
Auch einige angebliche Verbesserungen bringt das Gesetz. Sollten die Reisekosten sinken, kann der Urlauber die Differenz einklagen - ein teurer und langwieriger Weg.
Wenn der Urlauber allerdings wegen höherer Gewalt nicht heimfliegen kann, muss der Veranstalter die entstehenden Kosten für den Rückflug und bis zu drei zusätzliche Übernachtungen im Hotel übernehmen.
Das wollen wir verhindern.
Begründung
Wir möchten Konsument und Verbraucher aufmerksam machen.