Gesetzliche Meldepflicht der Krankenkassen über die Höhe der entrichteten Beiträge des AG

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Die Krankenkassen sind zur Zeit nicht verpflichtet einem Arbeitnehmer mitzuteilen in welcher Höhe der Arbeitgeber die Beiträge zur Szialversicherung abgetreten hat. Dieses erfolgt lediglich über die Jahresmeldung des Arbeitgebers. Ein Abgleich mit dem gezahlten Bruttolohn erfolgt nicht. Man glaubt einfach dem Arbeitgeber. Wenn diese nicht erstellt wird gibt es auch keine Anfragen der Krankenkassen, und somit auch nicht der Rentenanstalten.

Ich möchte, dass die Krankenkassen sofort nach der Anmeldung des Arbeitnehmers mit diesem Kontakt aufnehmen müssen und die vom Arbeitgeber gemeldeten Daten mit dem Arbeitnehmer überprüft werden.

Ebenso, dass die Krankenkassen nach Abmeldung des Arbeitnehmers die gemeldeten Bruttoentgelte mit dem Arbeitnehmer abgleichen müssen und gegebenfalls Unstimmigkeiten klären müssen.

Weiterhin müssen die Krankenkassen verpflichtet werden durch falsche Angaben und somit entgangene Beitragszahlungen eigenständig beim Arbeitgeber einzuklagen.

Begründung

Folgender Sachverhalt:

Ein Mitarbeiter wird neu eingestellt. Er bekommt zwar ein Jahresmeldung der Krankenkassen, wenn er diese aber nicht überprüft macht es keiner. Sollte er die Jahremeldung nicht bekommen, wird erst recht nichts überprüft

In meinem Fall bedeutet das folgendes: Ich habe für ein halbes Jahr bei einer GmbH gearbeitet. Die Gehaltsabrechnung kam nur schleppend bis gar nicht. Im November des gleichen Jahres habe ich gekündigt. Neben meinem letzten Lohn musste ich auch die Lohnabrechnungen, den Ausdruck der Lohnsteuerkarte und die Jahresmeldung der Sozialversicherungen einfordern. In einem Vergleich wurde dieses auch beschlossen. Nach fast einem Jahr habe ich die Bescheinigungen immer noch nicht. Äusserst widerwillig bekam ich einen Auszug von der Krankenkasse Hierdurch stellte ich fest das der Arbeitgeber ein geringeres Bruttogehalt an die Krankenkassen gemeldet hat.Ich selber habe dadurch keine finanziellen Einbußen, aber die Krankenkasse. Diese wiederum unternimmt nichts, da ich keine Meldung des Arbeitgebers habe welche Beiträge er entrichtet hat. Dadurch das er ein geringeres Brutto gemeldet hat, mir aber die Beiträge für den richtigen Bruttolohn abgezogen hat, hat er sich bereichert. Nicht zwingend zu meinen Lasten, eher zu Lasten der Krankenkasse bzw. Rentenversicherungsanstalten. Wenn ich vielleicht irgendwann diese Bescheinung vom Arbeitgeber bekommen habe, dann könnte ich mich an die Krankenkasse wenden und den Arbeitgedie wiederum würde sich dann Arbeitgeber wenden.

In meinem Fall ist das alles noch nicht so schlimm, aber man überlege sich mal das jemand 10 oder 20 Jahre bei ein und dem gleichen Arbeitgeber ist. Wenn dieser über den gesamten Zeitraum ein niedrigeres Bruttogehalt an die Krankenkasse gemeldet hat, würde auch sein Rente geringer ausfallen. Denn die Rentenversicherungen verlassen sich hierbei auf die Krankenkasse als Beitragseinziehend Behörde. Schlimmer noch finde ich das sich niemand dafür verantwortlich fühlt das eventuell entgangene Beiträge eingefordert werden und sich der Arbeitnehmer zu meinen Lasten bereichern kann.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.02.2019
Sammlung endet: 18.05.2019
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
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