Gesundheitswesen - Kontrolle der Verwaltungs- und Bürokratiekosten der Krankenkassen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

4.000 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

4.000 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Die gesetzlichen Krankenkassen bagatellisieren mit nur 5,4% die Bürokratiekosten im Gesundheitswesen. Nach neuesten Erhebungen liegen sie aber bei 23% und werden auf Ärzte, Pflegeberufe, Physiotherapeuten und Apotheker verlagert. Diese Petition fordert: 1) Die Bürokratiekosten transparent zu machen und nicht mehr versteckt auf die im Gesundheitswesen Beschäftigten abzuwälzen. 2) Den Bundesrechnungshof mit der Kontrolle der Verwaltungs- und Bürokratiekosten der Krankenkassen zu beauftragen.

Begründung

Als niedergelassener Hausarzt erlebe ich tagtäglich Zeit fressende und für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sinnlose Vorgaben in unserem Gesundheitswesen. Und ich erfahre tagtäglich von meinen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen auch in der Klinik, von Krankenschwestern, Altenpflegerinnen, Physiotherapeutinnen und Apothekern, in welchem Ausmaß auch ihre Arbeit für unsere Patientinnen und Patienten durch unnötige Bürokratie behindert wird. Nun wurde diese alltägliche Erfahrung der in Patientenverantwortung Stehenden endlich einmal in Zahlen gefasst. Das Nachrichtenmagazin Spiegel stellte am 31.12.2011 die Studie einer renommierten Unternehmensberatung vor, die zu folgendem Schluss kommt: die Gesamtkosten für Verwaltung liegen in Deutschland nicht - wie von den Krankenkassen immer behauptet - bei 5,4 Prozent sondern bei 23 Prozent! Das ist jeder vierte Euro! Die Unternehmensberatung schätzt lt. Spiegel, dass alleine 13 Mrd. Euro pro Jahr schlichtweg verschwendet werden durch unnötige Bürokratie! Eine unsägliche Rolle für diesen eklatanten Missstand spielen die gesetzlichen Krankenkassen. Sie versorgen ? wie die vorliegende Studie zeigt - die Politik offensichtlich mit falschen Zahlen (5,4 Prozent statt 23 Prozent). Eine bessere Kontrolle der Krankenkassen ist deshalb dringend notwendig! Prädestiniert hierfür ist der Bundesrechnungshof. Ein jährlicher Prüfbericht würde unseren Krankenkassen auch helfen effizienter zu arbeiten, damit mehr Versichertenbeiträge zukünftig wieder in der Patientenversorgung ankommen. Diese Petition greift auf, was nun durch Zahlen belegt ist und auch viele Bürger aus eigener Erfahrung bestätigen: die im Gesundheitswesen Arbeitenden haben oft zu wenig Zeit, weil sie mit Bürokratie überfrachtet sind. Mitverantwortlich sind die Krankenkassen, die selber viel unsinnige Bürokratie auslösen und die wahren Bürokratiekosten nicht benennen wollen. Nur wenn diese Missstände bekannt werden, hat die Politik die Grundlage für wirkungsvolle Strukturreformen. Darauf zielt der Appell meiner Petition: die horrende Verschwendung von Versichertengeldern im Gesundheitswesen durch Bürokratie transparent zu machen, um Änderungen zu bewirken!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 01.01.2012
Sammlung endet: 07.03.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-17-15-212-032488Gesundheitswesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die Bürokratiekosten im Gesundheitswesen
    transparent zu machen und die Krankenkassen als Verursacher stärker zu
    kontrollieren, um unnötige Verwaltungsausgaben zu vermeiden. Die im
    Gesundheitswesen Beschäftigten sollen von unnötiger Bürokratie entlastet werden.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die gesetzlichen Krankenkassen bagatellisierten
    mit nur 5,4 % die Bürokratiekosten im Gesundheitswesen. Nach neuesten
    Erhebungen lägen sie bei 23 % und würden auf Ärzte, Pflegeberufe,
    Physiotherapeuten und Apotheker verlagert. Die Bürokratiekosten sollten daher
    transparent gemacht sowie der Bundesrechnungshof mit der Kontrolle der
    Verwaltungs- und Bürokratiekosten der Krankenkassen beauftragt werden.
    Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 4.000 Mitzeichnungen sowie
    145 Diskussionsbeiträge ein. Darüber hinaus erreichten den Petitionsausschuss
    weitere 29.667 unterstützende Unterschriften auf dem Postwege.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter
    Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
    parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um
    Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
    kann.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt dar:
    Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Petition sich auf die
    Studie "Deutsches Gesundheitssystem auf dem Prüfstand Kostenfalle Komplexität",
    die die Unternehmensberatung A.T. Kearney zu Beginn des Jahres 2012 vorstellte,
    bezieht. Diese Studie gibt nach Aussage des BMG gegenüber dem
    Petitionsausschuss vor, die tatsächlichen Verwaltungskosten im Gesundheitswesen
    zu analysieren und zu berechnen, d. h. nicht nur die Verwaltungskosten der GKV im
    engeren Sinne, sondern auch die Verwaltungskosten der Leistungserbringer und hier
    die "GKV-induzierten Verwaltungskosten". Die Studie kommt dabei insbesondere zu
    folgenden Ergebnissen:
    - Die tatsächlichen Verwaltungskosten im Gesundheitswesen belaufen sich auf
    40,4 Mrd.€. Dies entspreche 23 % der Gesamtausgaben der GKV. Zu den
    Verwaltungskosten zählt die Studie neben den im GKV-System selbst
    anfallenden 9,5 Mrd.€weitere 30,9 Mrd.€, die bei den Leistungserbringern
    auftreten.
    - Von den bei den Leistungserbringern anfallenden Verwaltungskosten seien
    18,0 Mrd.€durch die GKV induziert. Zusammen mit den "offiziellen" GKV-
    Verwaltungskosten ergebe sich ein ausschließlich durch die GKV verursachter
    Verwaltungskostenaufwand von 27,5 Mrd.€bzw. 15,6 % der GKV-
    Gesamtausgaben im Jahr 2010.
    - Vergleiche man diesen Verwaltungskostenanteil mit den in der Industrie üblichen
    Verwaltungskostenaufwänden, ergebe sich eine deutliche Diskrepanz: bei den
    deutschen Unternehmen liege der Verwaltungskostenanteil nur bei 6,1 %.
    - Insgesamt seien von den GKV-induzierten Verwaltungskosten 10,6 Mrd.€bei
    den Leistungserbringern und 2,4 Mrd.€bei den Krankenkassen überflüssig, d. h.
    vermeidbar.
    Hinsichtlich dieser Aussagen der Studie weist der Petitionsausschuss auf Folgendes
    hin:
    Die Ergebnisse der Studie von A.T. Kearney sind aus vielen Gründen nach Aussage
    des BMG gegenüber dem Petitionsausschuss äußerst fragwürdig und können

    keinesfalls als Beleg für das Ausmaß der durch die GKV-induzierten
    Verwaltungskosten bei den Leistungserbringern herangezogen werden.
    So ist die Studie aus methodischen Gründen völlig unzureichend:
    - Die Erhebung der angeblichen Verwaltungskosten fußt laut Studie angeblich auf
    einer "individuellen Marktforschungsstudie mittels Fragebogenerhebung sowie
    gezielter Arbeitsverteilungsanalysen mit mehr als 6.000 Leistungserbringern des
    deutschen Gesundheitssystems". Die Auswahl der Leistungserbringer erfolgte
    jedoch nicht repräsentativ, sondern über den Ärztenachrichtendienst, über
    Hippokranet.de, über Apotheke-adhoc.de, Pharmagroßhändler, Apotheken-
    Vorort-Besuche und Verbände.
    - Konkrete Angaben zu den Inhalten der Fragebögen, insbesondere zu den die
    Ergebnisse regelmäßig massiv beeinflussenden Fragen, werden in der Studie
    nicht mitgeteilt. Angaben zur Stichprobengröße und zur Rücklaufquote fehlen
    ebenfalls.
    - Die jeweils vorgelegten Fragebögen wurden angeblich "mit Experten der
    jeweiligen Fachbereiche konzipiert". Die Experten werden in der Studie nicht
    benannt.
    - Zur Validierung der über die Fragebögen ermittelten Werte wurden "einzelne
    ausgewählte Befragte von einem A.T. Kearney-Studienteam über einzelne
    repräsentative Tage konkret im Alltag mit der Stoppuhr begleitet". Nähere
    Angaben über die Kriterien der Auswahl der Befragten, der angeblich
    repräsentativen Tage, über die Einordnung der Tätigkeiten der Befragten u. ä.
    werden in der Studie nicht aufgeführt.
    Der in der Studie berichtete Umfang der angeblich vermeidbaren, GKV-induzierten
    Verwaltungskosten beruht nicht auf Organisationsuntersuchungen oder
    vergleichbaren wissenschaftlichen Studien, sondern ausschließlich auf den
    Ergebnissen der – methodisch unzureichenden – Befragung von
    Leistungserbringern, die "nach Selbsteinschätzungen" diesen Anteil auf "mindestens
    50%" bezifferten. Diesen Wert hat A.T. Kearney ohne weitere Analyse auf die oben
    angeführten – bereits zweifelhaften – GKV-induzierten Verwaltungskosten angesetzt.
    Ein solches Vorgehen ist methodisch äußerst fragwürdig.

    Ein Vergleich von Verwaltungskosten im Gesundheitswesen mit durchschnittlichen
    Verwaltungskosten der Industrie ist ebenfalls methodisch angreifbar und fachlich
    nicht zielführend. Zum einen beruhen die für die Industrie zitierten Werte nicht auf
    wissenschaftlichen Fachpublikationen, sondern auf der Publikation einer weiteren
    Unternehmensberatung ("AdminiStraight Institut"), die Dienstleistungen im
    kaufmännischen Bereich anbietet und ihre Publikation nicht mit wissenschaftlicher
    Zielsetzung, sondern offensichtlich mit dem Ziel der Kundenakquise verfasst hat.
    Zum anderen ist es fachlich nicht sachgerecht, die Industrie mit dem
    Gesundheitswesen zu vergleichen. Der Verwaltungskostenanteil liegt zum Beispiel in
    den hochproduktiven Großunternehmen der Automobilindustrie deutlich niedriger als
    in der dienstleistungsintensiven, deutlich stärker durch kleine und mittlere
    Unternehmen (in der Studie werden insbesondere Arztpraxen, Apotheken,
    Physiotherapeuten-Praxen und Sanitätshäuser untersucht) gekennzeichneten
    Gesundheitswirtschaft.
    Um Anteilswerte auszurechnen, bezieht die Studie die im Gesundheitssystem
    angeblich anfallenden Verwaltungskosten von 40,4 Mrd.€nur auf die Ausgaben der
    GKV und kommt so auf einen Wert von 23 %. Korrekt wäre – vorausgesetzt, die
    Vorgehensweise insgesamt wäre methodisch akzeptabel – der Bezug auf die
    gesamten Gesundheitsausgaben (2009: 278 Mrd.€); damit würde sich dieser Wert
    auf rund 14 % reduzieren.
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass es richtig ist, dass im
    Gesundheitswesen Verwaltungskosten nicht nur bei den Krankenkassen, sondern
    auch bei den Leistungserbringern anfallen. Nicht zu bestreiten ist ferner, dass ein –
    in der Höhe unbekannter – Teil dieser Verwaltungskosten auf gesetzliche Vorgaben
    zurückzuführen ist, die z. B. Fragen der Abrechnung oder der Qualitätssicherung
    betreffen. Wie hoch der gesamte Verwaltungsaufwand einzelner Leistungserbringer
    ist, hängt insbesondere auch von der Frage ab, wie effizient jeweils Organisation und
    Arbeitsprozesse ausgestaltet sind.
    Die Bundesregierung ist nach Aussage des BMG gegenüber dem
    Petitionsausschuss bei allen anstehenden Reformmaßnahmen bestrebt, Ärzte,
    Pflegekräfte sowie Versicherte und Patienten von unnötigem Verwaltungsaufwand zu
    entlasten. Dies entlässt Krankenkassen und Leistungserbringer nicht aus der Pflicht,
    auch selbst Bürokratie abzubauen, da viele entsprechende Fragen in die

    Zuständigkeit der gemeinsamen Selbstverwaltungfallen. Diese ist zudem
    angehalten, neue Regelungen dort zu erlassen, wo auch ein tatsächlicher und
    fachlich begründbarer Regelungsbedarf besteht, und bestehende gesetzliche
    Regelungen möglichst unbürokratisch umzusetzen.
    Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die gesetzlichen
    Krankenkassen sowohl der Aufsicht durch das Bundesversicherungsamt bzw. der
    zuständigen Länderaufsichten als auch der Kontrolle durch den Bundesrechnungshof
    unterliegen; dies gilt insbesondere für die Haushaltsführung. Mit Inkrafttreten des
    GKV-Versorgungsstrukturgesetzes zum 01.01.2012 müssen die Krankenkassen ihre
    Jahresrechnungsergebnisse zudem von unabhängigen Wirtschaftsprüfern bzw.
    vereidigten Buchprüfern prüfen und testieren lassen (§ 77 Abs. 1a Viertes Buch
    Sozialgesetzbuch – SGB IV). Ferner müssen sie ab dem Jahr 2014 die wesentlichen
    Ergebnisse ihrer Jahresrechnung in einer für die Versicherten verständlichen Weise
    im Internet veröffentlichen; dazu gehören ausdrücklich auch die
    Verwaltungsausgaben.
    Vor dem Hintergrund des Dargelegten sowie der jüngst vom Deutschen Bundestag
    beschlossenen Regelungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes vermag der
    Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen. Er
    empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

    Begründung (PDF)

Ich ärgere mich gerade über Post von der AK NW, in der mir auf 2 DIN A4 Seiten mitgeteilt wird, dass meine Rechnung bezahlt wird. Bisher reichte es aus, Absetzungen zu benennen und zu begründen. Sollte jetzt noch jede korrekte Abrechnung kommentiert und per Post bestätigt werden, möchte ich nicht wissen, wie viel Papier und Arbeitszeit da vergeudet werden

Noch kein CONTRA Argument.

Das könnte Sie auch interessieren

49 %
245 Unterschriften
78 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern