1 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Gerichte
Gutachter dürfen keinen Menschen, hier Heilpraktikern, gottgleiche Fähigkeiten unterstellen, nur weil die Ehefrau auch Heilpraktikerin ist. Wenn ein Familienmitglied des Gutachters in der Branche, welches begutachtet werden soll, ein eigenes Geschäft betreibt, ist der Gutachter befangen und ein anderer Gutachter muß dies tun.
Begründung
Im konkreten Fall beurteilte RA. Dipl.Betriebswirt Ralf Müller den Wert einer Naturheilpraxis. Im Verlauf seines mündlichen Vortrags berichtete er von göttlichen Fähigkeiten der Heilpraktiker, daß sie über die Aura schon Krankheiten sicher diagnostizieren könnten. Dabei berichtete er, daß seine Frau auch Heilpraktikerin sei. Als Ergebnis kam heraus, daß man von 51 € Stundenlohn nicht leben könne. Im konkreken Fall waren dies zur Grippezeit (Okt./Nov.) ca. 170 Behandlungsstunden ohne nennenswerte Kosten. Es gibt Menschen, auch Rentner, die von weit weniger als 800 € im Monat leben müssen. Hier zu unterstellen, daß man von mehr als 5.000 € Netto im Monat nicht leben kann, ist eine Beleidigung für alle Geringverdiener. Gottgleiche Fähigkeiten gehören nicht in den Gerichtssaal als Basis für ein Urteil.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
15.07.2013
Sammlung endet:
14.09.2013
Region:
Deutschland
Kategorie: