Justizminister: Aktiengesetz unvollständig

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesjustizminister

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundesjustizminister

Gegenantragsbegründungen in der Hauptversammlung ohne Redezeitbeschränkung und zu Beginn der Aussprache im AktG festschreiben.

Begründung

Beim Aktiengesetz haben Aktionäre die Möglichkeit, Gegenanträge gegen die Vorschläge des Vorstandes und Aufsichtsrates beim Investor Relations des Unternehmens einzureichen. Diese müssen dann in der Hauptversammlung begründet werden. Bei schwerwiegenden Gesetzesverstößen des Unternehmens wird aber die ausreichende Begründung verhindert, wenn der Vorsitzende der Versammlung so die Rednerliste manipuliert, dass diese Redner erst zum Schluss aufgerufen werden, wenn auch die Redezeitbeschränkung auf 3 Min. schon reduziert wurde. Vorkommnis bei letzter VW-Hauptversammlung am 22.6.2016. Deshalb erstellte ich am 23.6.2016 gegen den Versammlungsleiter wegen Wahlmanipulation Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 26.06.2016
Sammlung endet: 25.12.2016
Region: Deutschland
Kategorie: Wirtschaft

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
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