Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:
Der Deutsche Bundestag spricht sich gegen eine Obergrenze für Bargeldgeschäfte aus und setzt sich in der Europäischen Union gegen entsprechende Pläne der Europäischen Kommission ein. Bargeld ist gedruckte Freiheit und darf nicht eingeschränkt werden
Begründung
Die von der Bundesregierung geplante Obergrenze für Bargeldgeschäfte von 5.000 Euro ist der Einstieg in die Beschränkung des Bargeldverkehres in Deutschland. Ein wichtiges Stück Freiheit ginge damit verloren, denn Bargeld ist der in Münzen geschlagene Teil unserer Freiheit. Es geht niemanden etwas an, was der Einzelne mit seinem Geld macht: keine Regierung, keine Polizei, keine Staatsanwaltschaft und keine Notenbank. Die Unschuldsvermutung ist ein Kernelement unseres Rechtssystems. Es besteht die Gefahr, dass die Einführung einer Obergrenze für Bargeldgeschäfte nur der Anfang weiterer Einschränkungen ist. So wurde aus den Reihen des Bundestages auch vorgeschlagen, den 500-Euro-Schein abzuschaffen. Seit einiger Zeit wird unter Notenbanken und Wissenschaftler darüber hinaus die generelle Abschaffung des Bargeldes diskutiert und vorgeschlagen. Dies wäre dann ein umfassender Eingriff des Staates in die Vertragsfreiheit des Einzelnen, die schon in ihren Anfängen abzulehnen ist. Ein freiheitlicher Rechtsstaat hat nicht das Recht der Überwachung jedes Einzelnen, weder unmittelbar noch mittelbar. Die Antwort einer freien Gesellschaft muss eine Stärkung der Vertragsfreiheit sein. Sie ist Lebenselixier der Marktwirtschaft. Die Vertragsfreiheit sichert die Vielfalt. Sie bei der Wahl des jeweiligen Zahlungsmittels zu stärken, wäre die richtige Antwort auf den staatlichen Paternalismus. Schränken Regierung und Notenbank diese Vertragsfreiheit jedoch ein, dann ist ein weiterer Schritt in eine gelenkte Wirtschaft und den Überwachungsstaat bereitet.
Weitere Informationen: prometheusinstitut.de/der-in-muenzen-geschlagene-teil-unserer-freiheit/