Stefan Höschele
Klimaschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.10.2011 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen wird.
Begründung
Der Petent fordert die Einführung einer Abgabe für Kohlendioxidemissionen.
Er begründet sein Anliegen unter besonderer Betonung von Artikel 20a des
Grundgesetzes (GG) mit den Folgen des globalen Klimawandels für die kommenden
Generationen. Um diese zu verhindern, müssten Industrieländer wie die
Bundesrepublik Deutschland wesentlich zielstrebiger ihre Kohlendioxidemissionen
reduzieren. Unter Hinweis auf vergleichbare Instrumente in Skandinavien und den
Niederlanden
schlägt
er
als
wirksamen
Anreiz
eine
Abgabe
auf
Kohledioxidemissionen vor. Deren Erlöse sollten ihrerseits wiederum überwiegend
für CO2-reduzierende Maßnahmen eingesetzt werden.
Die Petition war als öffentliche Petition auf der
Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und wird von 431 Mitzeichnern unterstützt. Es gingen
61 Diskussionsbeiträge ein.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf seine Zuschrift
Petitionsakte verwiesen.
in der
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme
und
für Umwelt, Naturschutz
Bundesministeriums
des
Reaktorsicherheit (BMU) wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der globale Klimawandel und seine schon
heute erkennbaren Folgen von der Bundesregierung und dem Deutschem
Bundestag sehr ernst genommen werden. Es besteht allgemeiner Konsens, dass die
Bekämpfung des Klimawandels hierbei eine drastische Reduzierung des Ausstoßes
klimaschädlicher Treibhausgase nicht nur in Deutschland erfordert. Deutschland
hat sich hierzu das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen neben Kohlendioxid
sind wegen ihrer hohen Klimawirksamkeit (100 bis 24.000-fach höher als CO2) vor
allem auch fluorierte Treibhausgase zu nennen bis 2020 gegenüber 1990 um 40 %
zu senken und nimmt damit weltweit eine Vorreiterstellung ein. Daneben soll die
Energieproduktivität um 3 % pro Jahr gesteigert und der Anteil der Erneuerbaren
Energien kontinuierlich erhöht sowie der Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der
Stromerzeugung bis 2020 auf 25 % verdoppelt werden.
Der Ausschuss betont allerdings, dass zum Erreichen dieser Ziele nicht nur auf ein
Instrument wie etwa die vom Petenten vorgeschlagene CO2-Abgabe gesetzt
werden kann und darf. Erforderlich ist vielmehr eine Vielzahl von sich wechselseitig
ergänzenden Instrumenten und Maßnahmen, die diese ambitionierten Ziele auch
wirtschafts- und sozialverträglich verwirklichen.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Bundesregierung hierzu ein
Integriertes Energie- und Klimaprogramm vorgelegt hat. Das Paket besteht aus
14 Gesetzen und Verordnungen sowie sieben weiteren Maßnahmen, die im
Mai 2008
formell
beschlossen
wurden
(siehe
www.bmu.de/klimaschutz/nationale_klimapolitik/doc/5698.php).
wird
Damit
Deutschland dem Ziel, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von Treibhausgasemissionen
gegenüber dem Basisjahr 1990 um 40% zu reduzieren, sehr nahe kommen. Nach
unabhängigen Untersuchungen werden 35% erreicht. Mit weiteren Maßnahmen zur
Steigerung der Energieeffizienz kann Deutschland sein Klimaschutzziel verwirklichen
und die Emissionen bis 2020 um 40% senken.
Der Ausschuss erinnert daran, dass darüber hinaus auch der Emissionshandel als
marktwirtschaftliches Instrument der Klimapolitik einen zusätzlichen Anreiz für mehr
Energieeffizienz und zur Verminderung des Energieverbrauchs bei gleichzeitiger
Minimierung der Kosten schafft. Er
trägt maßgeblich dazu bei, die von der
Bundesregierung beschlossenen Ziele zu erreichen.
Abschließend hebt der der Ausschuss hervor, dass es sich beim Klimawandel um
eine globale Herausforderung handelt, der
zu begegnen allein nationale
Anstrengungen nicht ausreichen. Die Bundesregierung setzt sich daher auch
europäisch und international für mehr Klimaschutz ein. So setzt das im Juni 2009 in
Kraft getretene EU-Klima- und Energiepaket die im März 2007 unter deutscher
Ratspräsidentschaft beschlossenen Klimaschutzziele um. Kern des Pakets sind
verbindliche Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen um
mindestens 20 Prozent gegenüber 1990 bis 2020 und zum Ausbau der erneuerbaren
Energien in der EU, deren Anteil am Endenergieverbrauch auf 20 Prozent bis 2020
erhöht werden soll. Die EU hat damit auch ein wichtiges Signal
für die
internationalen Verhandlungen in Kopenhagen gesetzt. Nach dem W illen der
Bundesregierung
und
der
EU soll
im Dezember
ein
ambitioniertes
Nachfolgeabkommen zum Kyoto-Protokoll, das 2012 ausläuft, beschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund wird dem Anliegen des Petenten, den CO2-Ausstoß zur
Vermeidung eines zukünftigen globalen Klimawandels zu Lasten zukünftiger
Generationen deutlich zu reduzieren, bereits zum jetzigen Zeitpunkt in vielfältiger
Weise nachdrücklich Rechnung getragen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
dem Anliegen des Petenten bereits entsprochen wird.