Nationalhymne festlegen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundestag

Art 22 GG soll durch einen neuen Absatz 3 ergänzt werden:

Die Nationalhymne lautet: Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Heimatland! Danach lasst uns alle streben brüderlich mit Herz und Hand! Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand: |: Blüh im Glanze dieses Glückes, blühe, deutsches Vaterland! :| Der Tet wird gesungen zur Melodie des "Kaiserliedes" von Joseph Haydn.

Begründung

Die Nationalhymne ist bisher nur durch Briefwechsel zwischen Kanzler und Bundespräsident festgelegt. Durch die Ergänzung des Art. 22 GG würden Text und Melodie verbindlich festgelgt. Der von mir vorgeschlagene Text unterscheidet sich vom überlieferten Text der 3. Strophe des "Lieds der Deutschen" von Hoffmann von Fallersleben dadurch, dass das Wort "Vaterland" durch "Heimatland" ersetzt wird. Dies soll dazu dienen, dass Zuwanderer sich besser mit der Hymne identifizieren können. Für Einwanderer und ihre KInder ist Deutschland eben gerade nicht das Land ihrer Vorväter, wohl aber ihre Heimat. Durch diese Anpassung wird die Hymne für Einwanderer leichter mitzusingen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 11.03.2018
Sammlung endet: 10.05.2018
Region: Deutschland
Kategorie: Migration

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
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