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Ασφάλεια

Bombenanschlag: 13 Tote auf dem Oktoberfest, wir brauchen Aufklärung!

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Bundestag
73 Υποστηρικτικό

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

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  1. Ξεκίνησε 2014
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

Ich fordere hiermit die Bundesregierung auf, die Aussagen des Herrn Andreas Kramer, welche er am 14.03.2013 in Luxemburg, als Zeuge unter Eid abgegeben hatte, offiziell, unabhängig und parteiübergreifend untersuchen zu lassen. Herr Andreas Kramer ist Historiker und war früher u.a. als Chefarchivar des 1. Untersuchungsausschusses der 12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages tätig.

Αιτιολόγηση

Bei einem Anschlag auf das Münchner Oktoberfest 1980 sind 13 Tote und über 200 Menschen zum Teil schwer verletzt worden. Im März 2013 erklärte Herr Andreas Kramer unter Eid, dass sein Vater zu seinen Lebzeiten im Rang eines Hauptmannes und zusätzlicher als Agent für den BND tätig gewesen sei. In einem Interview mit ihm, welches am 07.05.2013 unter dem Artikel „Mein Vater hat Tote einkalkuliert“ in der taz veröffentlicht worden ist, äußert er weiterhin, dass sein Vater 50 Materiallager der NATO Geheimarmee in Deutschland leitete und der Sprengstoff aus diesen verschiedensten NATO-Depots gekommen sei. Weiterhin führt er in diesem Interview aus, dass der BND dem Anschlag auf das Münchner Oktoberfest den Codenamen „Operation Werwolf“ gab. Seinen Ausführungen im Interview folgend, wurde die Bombe durch seinen Vater und weiteren BND-Agenten in einer Garage in Donaueschingen gebaut. Angeblich sollte der Einsatz der Bombe dazu beitragen, dass in der westdeutschen Bevölkerung eine Stimmung erzeugt wird, die eine politische Abwahl der Regierung von Kanzler Helmut Schmidt herbeiführt. In der Antwort der Bundesregierung vom 22.05.2013 (Bundesdrucksache 17/13615) auf eine kleine Anfrage von Abgeordneten des Deutschen Bundestages, wird bestätigt, dass der Vater von Herrn Kramer tatsächlich in der Bundeswehr als Hauptmann gedient hatte. Weiterhin führt die Bundesregierung in einer weiteren Antwort vom 04.10.13 (Bundesdrucksache 17/14815) auf eine weitere kleine Anfrage aus, dass der Generalbundesanwalt den Hinweisgeber am 07. Juni 2013 vernommen hat und das die Durchführung bisher keine Anhaltspunkte ergeben hat, die geeignet wären, die Behauptungen des Herrn Andreas Kramer zu erhärten. Weiterhin kann man der Antwort entnehmen, dass das Ergebnis der bis dahin durchgeführten Prüfungen jedoch nicht abschließend bewertet werden kann und daher weitere Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden können. Es wurde gemäß der Antwort der Bundesregierung entschieden dass, „Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen“, „hier nach konkreter Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter die berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurück.“ tritt. Durch die Aussagen des Herrn Kramer, welche im Rahmen eines immer noch andauernden Prozesses in Luxemburg gemacht wurden, werden Angehörige deutscher Sicherheitsbehörden in schwerem Maße auf internationaler und nationaler Ebene von ihm beschuldigt. Um Deutsche Sicherheitsbehörden und ihre Angehörigen international zu rehabilitieren und erschüttertes Vertrauen in diese Sicherheitsbehörden und auch das ihrer Angestellten wieder herzustellen, müssen die Anschuldigung des Herrn Kramer unbedingt überprüft und öffentlich gemacht werden. Eine Aussage, welche unter Eid abgegeben worden ist und möglicherweise nicht der Wahrheit entsprach, darf nicht ungestraft bleiben. Sollten sich die Aussagen des Herrn Kramer aber bestätigen, muss die Bundesregierung alles einsetzen, um die ehemaligen Täter ausfindig zu machen und den gesamten Hintergrund der Tat aufzuklären.

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