Reģions: Vācija
Civiltiesības

Weisungsrecht des Justizministers gegenüber Staatsanwälten abschaffen

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Parlament und Parteien
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Petīcija ir daļēji pieņemta.

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  1. Sākās 2021
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts 01.12.2021
  4. Dialogs
  5. Daļēja veiksme

Der EuGH hat im Frühjahr 2019 Deutschland sanktioniert, weil das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber den Staatsanwälten gegen die Idee der Gewaltenteilung verstößt, und die Gefahr einer politischen Verfolgung birgt.

Ich will, dass die Politik die Paragraphen 146 und 147 des GVG entsprechend den Vorschlägen des DRB (Deutscher Richterbund) ändert.

Ich wünsche dazu die völlige Selbstverwaltung der Justiz, so wie der DRB es seit Jahren fordert.

Ich will damit eine Veränderung, die uns erstmalig bieten würde, was wir angeblich seit Gründung der BRD haben: eine echte Trennung von Politik und Justiz.

Pamatojums

Würde dem Wunsch des EuGH und des DRB entsprochen, wäre es künftig unmöglich, dass sich das Justizministerium schützend vor Politiker stellt, die sich als z.B. käuflich erwiesen haben.

Untersuchungsausschüsse würden echte Ergebnisse liefern, und sich in ein wirkungsvolles Instrument verwandeln.

Besonders angesichts der wachsenden Machtkonzentration der EU ist eine freie und unabhängige Justiz unverzichtbar. Aber eben auch angesichts des stetig wachsenden Einflusses von Lobbygruppen.

Die Voraussetzungen für diese Veränderung sind ungemein günstig. Zum einen weil es kompetente Unterstützung von Seiten des EuGH und des DRB gibt, aber auch weil praktisch jede Partei ihr Bekenntnis zur EU geliefert hat, und jetzt können sie kaum kneifen, wenn die Angelegenheit von einer großen Öffentlichkeit getragen wird - zumal im Herbst Wahlen vor der Tür stehen.

Wir bekämen in Deutschland eine Justiz, die sich mit der fortschrittlichsten Justiz in Europa messen könnte - der in Italien. Es gibt einen Grund warum z.B. Einzelheiten zu den Stay behind Armeen (Gladio) in Italien ans Licht kamen. Eben weil es dort unabhängige Untersuchungsrichter gibt.

Diese Veränderung würde die "Du-kommst-aus-dem-Gefängnis-frei-Karte" der Politiker abschaffen, und mit größter Sicherheit nachträglich Aufklärung in Fällen hervorbringen, die einst mittels Weisungsrecht zu den Akten gelegt wurden.

Diese Veränderung wurde in ihren fachlichen Details vom DRB vorbereitet, und es gibt entsprechende konkrete Ideen für die Umsetzung. Sie würde die Spielregeln der Politik sofort zugunsten der Bürger verändern, und das Vertrauen in den Staat stärken.

Wir alle würden davon profitieren.

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Jaunumi

  • Liebe Unterstützende,

    nach einem Jahr hat uns der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags einen Abschlussbericht zukommen lassen. Die Petition wird dem Bundesministerium für Justiz als Material überwiesen und hat damit die Chance, Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess zu nehmen. Entsprechende Pläne das EuGH Urteil umzusetzen, sind auch schon im Koalitionsvertrag festgehalten worden. Näheres können Sie dem Schreiben im Anhang entnehmen.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 4-20-07-30010-001450 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Debates

Es ist schon bemerkenswert, dass es eine Petition braucht, bevor der Gesetzgeber endlich das tut, was er nach geltender Rechtslage tun muss.

Ein "positives Weisungsrecht" in dem Sinne, dass die staatsanwältliche Verfolgung einer Tat von einer außenstehenden Person (nicht aus der Justiz) angeordnet werden kann, nicht aber das Unterlassen einer solchen juristischen Verfolgung, könnte durchaus notwendig sein. Es darf allerdings niemand das Recht haben, einem Staatsanwalt zu untersagen, eine Klage anzustreben.

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