Región: Alemania
Familia

5 Übernachtungen im Monat: die Umgangs-Grundsicherung für Trennungskinder.

Peticionario no público.
Petición a.
Bundesrat
192 Apoyo 187 En. Alemania

La petición fue retirada por el peticionario.

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  1. Iniciado 2016
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

Es gibt im sozialen Bereich viele Sicherungen in Deutschland. Deutschland sieht sich als ein soziales Land. Aber die schwächsten unserer Gesellschaft, die Trennungskinder, haben keine Absicherung. Ihr Bedürfnis beide Eltern zu behalten wird weitestgehend ignoriert.

Eine Grundsicherung von 5 Übernachtungen pro Monat, ab dem ersten Tag der Trennung, löst viele Probleme. Diese „Umgangs-Grundsicherung“ muß dann nicht erst erstritten werden.

„BGB § 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern“ muss demnach in Satz 1 lauten: (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil VON NICHT UNTER 5 TAGEN UND NÄCHTEN PRO MONAT; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

Razones.

Zwar sagt das Gesetz, ein Kind hätte Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, aber dies ist in der Praxis eine Worthülse und braucht eine gesetzliche Konkretisierung, da ansonsten alles „über Null“ schon als Erfüllung des Gesetzes gilt. Alleine deshalb wird sehr viel Umsatz mit Anwälten und Gerichten in Deutschland gemacht. Das ist nicht zum Vorteil der Kinder.

Eltern die sich trennen sind zumeist verstrickt in ihre Gefühle gegenüber dem ehemaligen Partner und in die Findung ihrer zukünftigen Rolle. Dies geht zu Lasten des Umgangsberechtigten Elternteils: der Elternteil bei dem das Kind zumeist lebt stellt sich quer, lebt für sich die Rolle des „Alleinerziehenden“ und steht dem Kind nicht möglichst viel Zeit mit dem anderen Elternteil zu. Dann muß der Umgang vom anderen Elternteil erst bis vor dem Gericht erstritten werden. Stück für Stück kommt erst dann weitere Zeit an Umgang hinzu, mit jedem weiteren Gang vor Gericht.

Insgesamt führt die heutige Situation zu Folgenden Nachteilen:

1) Es dauert nach einer Trennung lange, bis Trennungskinder überhaupt wieder zu einem halbwegs vernünftigen Anteil an Zeit mit dem „anderen“ Elternteil kommen. 2) Durch die nötigen Gerichtsverfahren fehlt für die Kinder Geld ihrer Eltern, weil dies inzwischen bei Anwälten und in der Gerichtskasse liegt. 3) Durch das nötige Vorgehen fühlt sich der beklagte Elternteil persönlich angegriffen und braucht noch länger, um aus der Beziehungsrolle heraus und die Elternrolle hinein zu finden.

Eine Grundsicherung von 5 Übernachtungen pro Monat, ab dem ersten Tag der Trennung, löst diese Probleme. Zusätzliche Ausweitungen des Umgang können dann friedlich oder gerichtlich umgesetzt werden, aber man startet für die Kinder eben nicht bei Null.

Kindern fallen somit (was die Zeit mit den anderen Elternteil angeht) nicht noch zusätzlich zur Trennung in ein tiefes Loch, sondern haben zumindest 5 Übernachtungen pro Monat von Anfang an sicher!

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Wenn das Umgangswochenende am Freitag nach der Schule anfängt, hat man quasi sofort die 5 Übernachtungen im Monat und gleichzeitig viel Normalität, weil ja Hausaufgaben und andere normale Dinge für die nächste Woche vorbereitet werden müssen und auch für altersgemäße Sozialkontakte des Kindes gesorgt werden muss. Es besteht sicher kein Problem darin, allen getrennt lebenden Eltern für die Einrichtung eines Kinderzimmers steuerliche Erleichterungen oder Wohngeldzuschüsse zu gewähren oder entsprechendes für Fahrkosten, die entstehen, wenn Eltern ihr Kind zum jeweils anderen Elternteil bringen.

Vom Grundgedanken gut gedacht, aber so einfach pauschal nicht machbar. Was ist wenn: - Kind noch ein Säugling ist und gestillt wird. Zwangsweise Flasche oder schreien lassen? - Kind wirklich (oder nur angeblich) Umgang mit Vater ablehnt. Wer unterscheidet? - keine Einigung über die Wochentage erzielt werden kann. Bestimmt dann Vater, Mutter, Jugendamt oder doch wieder ein Gericht? - Kind den Vater seit der Geburt nicht gesehen hat. Trotzdem 5 Übernachtungen bei wildfremden Mann erzwingen? Daher: Leitbild Wechselmodell, aber immer mit individueller (schneller! Gerichts-) Entscheidung.

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