Bölge : Türingiya

A 13 bzw. E 13 für alle Lehrämter

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Dilekçe yönlendirildi
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
2.039 Destekleyici 2.039 İçinde Türingiya

Dilekçe süreci tamamlandı

2.039 Destekleyici 2.039 İçinde Türingiya

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  1. Başladı 2018
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Thüringer Landtages.

Welches Ziel hat die Petition? Alle Bundesländer geraten wegen des wachsenden Lehrermangels zunehmend unter Druck. Vor allem in den Grundschulen wird sich die Situation weiter zuspitzen. Zu den Maßnahmen, um die akuten Personalengpässe zu entschärfen und die Arbeitsbedingungen der Lehrerinnen und Lehrer zu verbessern, sollte auch eine gerechtere und verfassungsgemäße Besoldung gehören. Diese Petition setzt sich darum zum Ziel, eine gleiche Besoldung im Eingangsamt (A 13/ E 13) für alle Lehrämter in Thüringen zu erreichen. Damit soll die Gleichwertigkeit der Abschlüsse, unabhängig von der Schulform, anerkannt werden.

Darüber hinaus wird mit der Petition grundsätzlich die Möglichkeit des Festhaltens an Beförderungsämtern für Lehrkräfte aller Schulformen gefordert, damit Leistungsanreize ermöglicht werden.

Welche Entscheidung wird beanstandet? Aufgrund des bereits massiven und sich weiter verschärfenden Lehrkräftemangels an Thüringer Schulen und vor dem Hintergrund der Abwanderung von Absolventinnen und Absolventen in benachbarte Bundesländer hat die Landesregierung eine schrittweise Angleichung der Gehälter von Thüringer Regelschul- und Gymnasiallehrkräften angekündigt. Im derzeitigen Gesetzentwurf des Thüringer Besoldungsgesetzes bleiben jedoch die Thüringer Grundschullehrerinnen und –lehrer unberücksichtigt. Da diese jedoch mit den gleichen Herausforderungen wie die Lehrkräfte aller anderen Thüringer Schulformen konfrontiert sind, wird ebenfalls die Besoldung im Eingangsamt A 13/ E 13 gefordert.

Gleichzeitig richtet sich die Petition gegen die Abschaffung von Beförderungsämtern. Insbesondere für den Grund- und Regelschullehrer ist das Eingangsamt gleichzeitig als Endamt vorgesehen. Damit wird für diese Lehrkräfte eine Beförderungsmöglichkeit ausgeschlossen und eine Ungleichbehandlung dieser Lehrämter auf lange Sicht festgeschrieben. Beförderungsämter sind jedoch notwendig, um Leistungsanreize zu schaffen und um damit die Ausübung bestimmter Funktionen und besonderer Aufgaben honorieren zu können.

Wie wird die Petition begründet? In einigen Bundesländern wurde die gleiche Besoldung für alle Lehrämter (A 13/ E 13 für alle) bereits umgesetzt. In weiteren Bundesländern wird die erforderliche Besoldungsreform gegenwärtig diskutiert. Die Regierungen dieser Länder ziehen damit die besoldungsrechtlichen Konsequenzen aus der Reform der Lehrerbildung, welche mit der Umstellung auf BA-/ MA Abschlüsse für Lehramtsstudiengänge aller Schulformen begann. Sowohl die vorgeschriebene Regelstudiendauer, die Vorgaben aus den KMK-Lehrerbildungsstandards als auch die damit verbundenen Anforderungen an die theoretischen und praktischen Studienanteile haben sich in allen Lehramtsstudiengängen angeglichen. Damit ist eine ungleiche Besoldung in keiner Weise mehr zu rechtfertigen.

Darüber hinaus bewältigen Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten in ihrem beruflichen Alltag eine Fülle an Herausforderungen. Sie setzen sich mit inklusiven Bildungsprozessen sowie mit den Herausforderungen der Digitalisierung auseinander. Sie fördern Schüler entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen und setzen die Forderung nach sprachsensiblen Unterricht u. v. m. um.

Die sich verändernden Anforderungen an Bildung und der damit verbundenen Entwicklung von Kompetenzen zwingen zudem in allen Schularten zur Überprüfung, Weiterentwicklung und Änderung bekannter und vertrauter Vorstellungen vom Lehren und Lernen. Die Aufgabe von Lehrenden besteht darin, Lernprozesse zu initiieren, zu entwickeln und zu begleiten. Zur Umsetzung der Anforderungen an die Gestaltung dieser Lernprozesse müssen die Lehrkräfte neben Wissen über geeignete Handlungskompetenzen verfügen. Sie müssen in der Lage sein, auf ein passfähiges methodisches Repertoire zurückzugreifen, Beziehungen zu gestalten und verschiedene Rollen ausgestalten zu können. Dies gilt für alle Lehrämter und Schulformen und sollte sich darum in einer einheitlichen Bezahlung im Eingangsamt niederschlagen.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Die Bertelsmann-Stiftung stellte im Januar 2018 in einer Studie dar, dass in naher Zukunft bundesweit vor allem Grundschullehrkräfte fehlen werden. Thüringen ist also angehalten, zukünftig Grundschullehrerinnen und -lehrer für die Tätigkeit im Thüringer Schuldienst zu werben. Die Berücksichtigung der Forderungen dieser Petition, die Besoldung im Eingangsamt A 13 bzw. E 13 für alle Lehrämter im derzeit diskutierten Gesetzentwurf festzulegen, wäre in diesem Kontext ein richtiges Signal im Kampf um die bundesweite Mangelware Lehrkraft. Die Eröffnung von Beförderungsmöglichkeiten mit transparenten Leistungsanforderungen würde die Gewinnung von geeignetem Fachpersonal für Führungsaufgaben fördern und damit ein deutliches Signal für ein Interesse an motiviertem Personal setzen. Somit wäre die Umsetzung der Forderung „A 13/ E 13 für alle“ eine sinnvolle Investition des Landes Thüringen als ein Beitrag zur Qualitätssicherung von Bildung.

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Haberler

  • Der Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz zur Änderung der Lehrerbesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ wurde in der 129. Plenarsitzung am 28. September 2018 in Zweiter Lesung verabschiedet. Damit erhalten die Regelschullehrer in Thüringen rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 eine ruhegehaltfähige Zulage in Höhe von 50 % der Differenz der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 bzw. der Entgeltgruppen E 11 und E 13. Die letzte Besoldungserhöhung für Grundschullehrer erfolgte im Jahr 2012. Eine weitere Erhöhung ist derzeit nicht vorgesehen.

    Der Petitionsausschuss hat die Petition daraufhin in seiner 61. Sitzung am 17. Januar 2019 abschließend beraten und festgestellt, dass dem Anliegen zumindest teilweise entsprochen... daha ileri

tartışma

Henüz LEHTE argüman yok.

Kein wirkliches Contra, sondern eher ein gut gemeinter Hinweis. Bitte beachten Sie bei Ihrer zu !Recht! formulierten Forderung, dass A13 und E13 netto ganz unterschiedlich ausfallen. ich meine hier Unterschiede von 500 - 700€ weniger für den Angestellten, der E13 bezieht. Das kann man sehr gut nachrechnen unter der webseite http://oeffentlicher-dienst.info/. Konkret sollte hier die Forderung ergänzt werden: A13 sowie E13 mit entsprechendem finanziellen Ausgleich zur A13. Ansonsten haben Sie Lehrer zweiter Klasse - nämlich die Angestellten - , die trotz gleicher Arbeit, weniger Lohn bekommen.

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