Kraj : Německo

Abfallwirtschaft - Entgeltfreie Annahme gefährlicher Abfallstoffe von Privathaushalten und Kleingewerbebetrieben durch Kommunen

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Petice je adresována
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
96 96 v Německo

Petice nebyla splněna

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Toto je petice online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass künftig deutsche Kommunen gesetzlich verpflichtet werden, gefährliche Abfallstoffe in bestimmten Mengen von Privathaushalten und Kleingewerbe entgeltfrei anzunehmen. Sinnvoll wäre ein verpflichtendes Umlageverfahren, welches Hersteller, das betroffene Gewerbe und Privathaushalte an den Kosten der Entsorgung beteiligt. Gleichzeitig sollte sichergestellt werden, dass Bußgelder für illegale Entsorgung bedeutend höher sind als die Entsorgungsgebühren.

Odůvodnění

Problemabfälle sind die in Haushalten üblicherweise anfallenden Kleinmengen von Stoffen, die in besonderem Maße gesundheits-, luft-, wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind. Nach der Abfallnachweis-Verordnung handelt es sich um gefährliche Abfälle (früher: Sonderabfall), die nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden dürfen. In der Bundesrepublik fallen lt. offizieller Statistik(2012) jährlich ca. 50.000t dieser Abfallart an, von denen wiederum ca. 60% beim "Erstempfänger", also den privaten Haushalten und 40% vom Gewerbe zu beseitigen sind. Von den ca. 450kg Müll pro Einwohner sind ca. 1kg gefährliche Abfallstoffe.Eine Gebühr dieser erheblichen Entsorgungsmengen führt dazu, dass eine (illegale) Entsorgung über den Hausmüll oder auf sonstigen Einrichtungen in der Öffentlichkeit, bzw. gar in der Natur in Abhängigkeit vom sozialen Bewusstsein oder der finanziellen Leistungsfähigkeit sehr oft bevorzugt wird. Das Strafmaß bei Mengen in üblicher Haushaltsmenge bis 1-2 Liter oder Kilogramm bewegt sich in allen Bundesländern im mittleren zweistelligen Euro-Bereich. Daher ist eine nicht gesetzeskonforme Entsorgung bei Abfallgebühren in nur unwesentlich niedrigerer Höhe sogar nachzuvollziehen. Der Entsorgungsgebühr von ca. 5-15 Euro/Liter, kg je nach Kommune stehen kaum vollzogene Strafgebühren von ca. 20-100 Euro je Liter,kg gegenüber. Eine Unterscheidung nach Abfall-Klasse ist dabei nicht gegeben.Gerade illegal entsorgte Batterien, Chemikalien und Öle gefährden aber bereits in geringen Mengen massiv die Umwelt. So genügt lt. amtlicher Führerscheinprüfung (Frage 1.5.01-006) bereits ein Tropfen Öl um 600l Wasser zu verschmutzen. insgesamt würde eine Bußgeld-Erhöhung bei gleichzeitiger Senkung der offiziellen Gebühren die Wirtschaftlichkeit einer offiziellen, legalen Entsorgung dramatisch erhöhen.Eine direkte Umlage der Entsorgungsgebühren hätte auch zwei weitere positive Effekte: * Eine Verteuerung würde entsprechend Verursacher-Prinzip zu einem bewussterem Konsumverhalten in diesem Bereich führen. * Über eine umlagefinanzierte Betriebssicherung der thermischen Verbrennungsanlagen könnte deren Wirtschaftlichkeit ohne die derzeit stattfindenden Sondermüll-Importe in die BRD (mit Filterstaub-Endlagerung in BRD!) von ca. 6 Mio. Tonnen/Jahr sichergestellt werden.Bei der Berechnung der entgeltfreien Mengen sollte mehr dem Zweck und der Beschaffenheit des Mülls Rechnung getragen werden. So führt zum Beispiel das Flammschutzmittel HBCD im Styropor zu einer Sondermüll-Klassifizierung und Ablehnung der Annahme durch Kommunen. Solche Bauabfälle haben aber eine gute Gesamt-Öko-Bilanz und einen hohen Verbrennungsgrad in den thermischen Abfallanlagen. Sie sind nicht gleichzusetzen mit anerkannt umweltschädlichen Batterien, deren Cadmium und Blei in Bergwerken auch nach der Verbrennung als Filterstaub endgelagert werden muss. Entsprechend sollte der verbleibende Filterstaub nach Verbrennung ein wesentliches Kriterium bei der Mengen-Berechnung sein.

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zprávy

  • Pet 2-18-18-273-039643 Abfallwirtschaft

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, Kommunen zukünftig gesetzlich zu verpflichten,
    gefährliche Abfallstoffe in bestimmten Mengen von Privathaushalten und
    Kleingewerbebetrieben entgeltfrei anzunehmen.

    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, problematische
    Haushaltsabfälle, welche üblicherweise in kleinen Mengen anfielen, seien Stoffe, die
    in besonderem Maße gesundheits-, luft-, wassergefährdend, explosiv oder brennbar
    seien und nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden dürften. Laut... více

rozprava

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