Regione: Vokietija
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Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 verlängern – Servicewüste verhindern!

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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  1. Pradėta 2020
  2. Rinkimas baigtas
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Steigende Komplexität im Steuerrecht und erhebliche Zusatzarbeiten zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Pandemie erschöpfen die Kapazitäten der Steuerberater. Die Verlängerung der Abgabefrist zu den Steuererklärungen 2019 bedeutet, eine Dienstleistungs- und Servicewüste zu verhindern!

Priežastis

Das Aufgabenfeld der Steuerberater ist dem Grunde nach zweigeteilt. Einerseits gilt es, beratend für zukünftige Gestaltungen tätig zu sein und zum anderen gilt es, die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für das Vorjahr fristgerecht zu erstellen. Realistisch betrachtet, war bereits vor der Corona-Pandemie eine steigende Komplexität und Dynamik erkennbar, die dementsprechend zeitliche Kapazitäten bindet.

Sicherlich wurden begrüßenswerte Maßnahmen und Förderprogramme zur Rettung der Unternehmen und Solo-Selbständigen geschaffen und ausgeweitet: Corona-Soforthilfe, KfW-Kreditprogramme, Kurzarbeitergeld, Novemberhilfe, Überbrückungsgeld (Phase 1, 2, und 3). Hieraus hat sich jedoch ein vollkommen neues und zusätzliches Aufgabenfeld für die Steuerberater:innen - in Form von zeitintensiver Beratung, Beantragung und Endabrechnung - entwickelt. Ohne Zweifel ist festzustellen, dass es nicht möglich ist, umfassende Arbeiten zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Pandemie zu leisten und gleichzeitig der fristgerechten Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen 2019 nachzukommen. Eine Verlängerung der Abgabefrist zu den Steuererklärungen 2019 ermöglicht, dass die Steuerberater:innen sich vorrangig um die Rettung von wirtschaftliche Existenzen kümmern können. Nicht nachvollziehbar wäre es, Mandanten die Beantragung von Fördergeldern zu versagen, weil die gesetzliche Abgabefrist - unter Sanktionierung mit Verspätungszuschlägen - eine anderweitige Prioritätensetzung verlangt. Selbstverständlich möchten Steuerberater:innen den erforderlichen, gesellschaftlichen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie leisten. Tatsächlich werden wir Steuerberater:innen vor das Entscheidungsproblem gestellt, entweder die Förderprogramme für die Mandanten abzurufen oder der fristgerechten Einreichung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen nachzukommen. Ein Mittelweg kann sein, einzelne oder mehrere Mandate niederzulegen um eben für die verbleibenden Mandanten beide notwendigen Aufgaben form- und fristgerecht zu erfüllen. Natürlich führt dieser Mittelweg zu Problemen für die Steuerpflichtigen, die bekanntlich weder über Buchhaltungskenntnisse noch über entsprechende Softwaresysteme verfügen.

Es ist festzustellen, dass durch die Steuerberater:innen erhebliche Vorarbeiten für das staatliche Finanzsystem geleistet werden und es stellt sich die Frage: Lässt sich die Steuererhebung durch die Finanzbehörde ohne die Strukturierung der Unterlagen, Erfassung von Belegen und die Zurverfügungstellung von Datensätzen zur elektronischen Weiterverarbeitung durch die Steuerberater:innen durchführen? Es darf anschließend überlegt werden, was geschieht, wenn es zu einer Vielzahl von Mandatsniederlegungen kommt?!

Nicht wünschenswert, ist die gesellschaftliche Entwicklung, wobei die Beauftragung eines Steuerberaters zur Herausforderung oder Glückssache wird. Aus dem Interesse heraus, allen Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu bieten, den steuerlichen Erklärungspflichten unter Hinzuziehung eines Steuerberaters/ einer Steuerberaterin zu ermöglichen, ist es erforderlich, die Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 auf den 30.06.2021 zu verlegen.

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žinios

  • Ausgehend von der Situation, komplexe Gesetze und bürokratische Verwaltungsanweisungen zu erfüllen, einen Arbeitsrückstand zu den Jahresabschlüssen und Steuererklärungen 2020 aufzuholen, im nächsten Jahr über 1.8 Millionen Förderanträge abzurechnen und zudem die Neubewertung von über 35 Millionen Grundstücken zu begleiten, um anschließend bis zum 28.2.2023 die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen 2021 zu erstellen, wirft die Frage auf, ob die Steuerberater/ -innen das Unmögliche möglich machen sollen?

    Mit der Petition openpetition.de/abgabefristen werden Fristverlängerungen zur Abgabe der Jahresabschlüsse/ Steuererklärungen 2020 und (!) 2021 bis zum 31.12.2022, bzw. 31.8.2023 gefordert.

    Die Bürokratiekosten treiben auch die Inflation... toliau

  • Die finanzpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen verkündeten gestern die erfreuliche Nachricht über eine avisierte Verlängerung der Abgabefrist auf den 31. August 2021.

    Allen Unterstützern, die sich für die Verlängerung der Abgabefrist eingesetzt haben, gilt ein herzlicher Dank!

    In einer wohl noch nie dagewesenen Deutlichkeit hat der BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab auf die Situation aufmerksam gemacht:
    www.youtube.com/watch?v=BdBs0OgVjbU&t=10s

    Ein Dank gilt Herrn Thomas Rachel, dem hier zuständigen Bundestagsabgeordneten, der Ende November das Anliegen und die Petition an die finanzpolitische Sprecherin Frau Antje Tillmann herangetragen hat.

    Ein besonderer Dank gilt Herrn Hans-Ulrich Liebern, dem Leiter... toliau

  • Vor 14 Tagen wurde die Online-Petition gestartet und über 3000 Unterschriften sind bisher eingegangen!

    Mit über 1000 Kommentaren, oft auch die eigene Lebenssituation beschreibend, ist ein Portal für den Berufsstand der Steuerberater*innen entstanden und zeichnet die flächendeckende Ernsthaftigkeit der Lage.

    Verbunden mit dem Ziel, allen in Not befindlichen Unternehmen zu helfen und die Steuererklärungen 2019 sorgfältig zu erstellen, bedarf es der Verlängerung der Abgabefrist.

    Ein besonderer Dank für die bisherige Bekanntmachung der Petition gilt den folgenden Institutionen:
    - Bund der Steuerzahler NRW e.V., Düsseldorf
    - Bund der Steuerzahler Deutschland e.V., Berlin
    - IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft, Würzburg
    - PMI Köln Chapter... toliau

diskusijos

Kurzarbeitergeld, Überbrückungs- und Soforthilfen, USt-Senkung, GoingConcern, Anpassungsanträge, zusätzliche Bescheidprüfung, individuelle Beratung von Mandanten aufgrund der aktuellen Situation.... Wie andere Unternehmen auch, haben wir mit den Hygienekonzepten und Home-Office zu kämpfen. Insbesondere kleinere Steuerkanzleien, die sich diesen extremem Mehraufwand weniger aufteilen konnten, leiden unter den Auswirkungen. Ich würde sogar noch weiter gehen, und die USt-Va auf den 20. des Folgemonats verschieben und für 2021 das 1/11. auch wieder auf 0,00€ festsetzen lassen.

Grundsätzlich ist es erst einmal hilfreich zeit zu gewinnen. Was ist, wenn die neue Frist sich dem Ende neigt, ist dann alles erledigt oder braucht es eine neue Verlängerung. Irgendwann muss man in den sauren Apfel beißen und mehr arbeiten, bis man wieder im normalen Rhythmus ist. Ein anderes Ziel wäre für mich die Rückkehr zu Abgabefrist für die Beitragsnachweise zur Sozialversicherung.

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