Regione: Vokietija
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Abgleich der Rundfunkbeitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten mit Bundes- und Grundrechten

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
2 Palaikantis 2 in Vokietija

Peticijos gavėjas neatsakė.

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Peticijos gavėjas neatsakė.

  1. Pradėta 2020
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Eliminierung bundes- und grundrechtswidriger Bestandteile der landesrundfunkanstalts-internen Bestimmungen zum Einzug des Rundfunkbeitrags.

Priežastis

Als bundesrechtliche Regelung hat in § 2 (3) RBStV als Novum die Abgabenordnung (AO) als 'entsprechend anzuwenden' Einzug gehalten. Er enthält also seit Anfang 2013 eine Verbindung zur nationalen Rechtsordnung. Daher ist diese Petition auch vorerst an die Bundesregierung gerichtet. Davor war rein das jeweilige Landesrecht anzuwenden gewesen. Bei der gerätegebundenen Rundfunkgebühr hatten die Satzungen einen regelnden Charakter öffentlich rechtlicher Anstalten, die die mehr oder weniger freiwilligen Mitglieder zur Zahlung von Beiträgen verpflichten konnte, wenn sie den bestimmten Sachverhalt des Empfangsgerätebesitzes vorwiesen.

Seit der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag ist die Abgabe nun direkt an die wohnende Person gebunden und somit als für alle volljährigen Bürger verpflichtend anzusehen.

Eine Satzung zum Einzug einer allgemeinen Pflichtabgabe, die nicht mehr an eine bestimmte Nutzung oder einen bestimmten Sachverhalt gebunden ist, erhält damit die Qualität einer direkten Fortführung der bundesrechtlichen Gesetzgebung und muss auf diese exakt zurückführbar sein.

Satzungen von Anstalten, die freiwillige Mitglieder haben, können weitgehend von diesen (Anstalten und Mitgliedern) selbstbestimmt ausgearbeitet werden. Die Allgemeinheit wäre in diesem Fall nicht betroffen

Bisher sind die Satzungen der Landesrundfunkanstalten nicht auf diesen Umstand überprüft worden, da die Landesrundfunkanstalten bis Ende 2012 unternehmerische freie Entscheidung über die Abwicklung der Rundfunkabgabe haben konnten. Es wurden aber in keinem Bundesland diesbezügliche Änderungen für und seit 2013 vorgenommen. Es wurde schlicht nicht daran gedacht oder die Gewohnheit wurde fortgeführt. Die Landesrundfunkanstalten haben aus ihrer unternehmerischen und vor allem wirtschaftlichen Sicht kein Interesse, eventuell kostspielige und aufwändige Verwaltungsänderungen selbst vorzunehmen, die vielleicht sogar unrechtmäßige Mehreinnahmen aufdecken würden.

Unvereinbar mit Bundes- und Grundrecht sind unter anderem die landesrundfunkanstalts-internen Regelungen zur Entstehung der Beitragsschuld durch

1) die sogenannte Direktanmeldung (Die volle - aktuell vollstreckbare - Schuld soll ohne weitere Überprüfung, ohne Willenserklärung (auch nicht konkludenter Art) und anderer Beteiligung des Betroffenen automatisch über den Meldedatenabgleich entstehen, der keinen Schluss darüber zulässt, - ob der Betroffene überhaupt zahlungsfähig ist - die Beitragspflicht wird unüberprüft mit Zahlungspflicht und Zahlungsfähigkeit gleichgesetzt. - ob beim Betroffenen nicht Tatsachen bestehen, die ihm die rechtliche Möglichkeit der Ermäßigung oder Befreiung bieten.

2) die Behandlung der sogenannten "Beitragsschuldner" als Einzelschuldner. Laut RBStV besteht in Mehrpersonenwohnungen die Zahlungspflicht als gesamtschuldnerische Schuld (RBStV § 2 (3)). Es ist leicht anhand von Statista-Daten zu überschlagen, dass bei ungefähr hälftiger Aufteilung der Wohnsituation in Deutschland in Einzel- und Mehrpersonenwohnungen die überaus meisten Menschen in gesamtschuldnerischen Rundfunkbeitragsverhältnissen leben. Trotzdem wird in allen Anschreiben, inklusive dem beklagungsfähigen Beitragsbescheid, dieser Sachverhalt nicht erwähnt, so dass es bei nach Treu und Glauben handelnden Bürgern nicht ausgeschlossen werden kann, dass über mehrere personenbezogene Beitragsnummern unrechtmäßig mehrere Rundfunkbeiträge für eine Wohnung eingezogen werden (rechtswidrige Beitragsüberhebung).

Sollte die angeschriebene Eingabenstelle für diese Petition nicht zuständig sein, wird um Weiterleitung an die betroffene(n) Stelle(n) gebeten.

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žinios

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Hallo, Ihr Beiden! ;)
    Da die Petition über "openpetition" ja nicht so ein dolles Echo gefunden hat, habe ich mich entschieden, diese wortgleich noch einmal DIREKT beim Bundestag einzureichen. Wenn sie veröffentlicht wird, gibt es dort dann einen öffentlichen Bereich, der möglicherweise mehr frequentiert wird. Im Anhang Petition und Eingangsbestätigung. Viele Grüsse aus HH
    Sebastian

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