Piirkond : Saksamaa

Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Der Deutsche Bundestag möge den bereits vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen ablehnen und keine weiteren Maßnahmen zur Verschärfung des Waffenrechts beschließen.

Selgitus

Der Entwurf stellt neben der bereits erfolgten Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie eine weitere Verschärfung des Waffenrechts innerhalb kürzester Zeit dar. Diese ist weder verhältnismäßig noch geeignet oder erforderlich. Die Petenten wenden sich gegen folgende Überlegungen:•einer verpflichtenden Regelabfrage der Waffenbehörde an die Gesundheitsämter (§ 6 Abs.1a Waffengesetz)•der Einbindung und Mitteilungspflicht anderer Behörden (§ 6b Waffengesetz)•der Nachberichtspflicht, d.h. die Verpflichtung aller zukünftig nach § 5 und § 6 involvierten Behörden der Waffenbehörde im Nachgang erhaltene Erkenntnisse mitzuteilen (§ 6a Waffengesetz).Der im Referentenentwurf als Begründung für die Waffenrechtsverschärfung vorgeschobene Terroranschlag von Hanau offenbart den Aktionismus hinter diesen Bestrebungen.Nicht eine sicherheitsrelevante Gesetzeslücke bedarf einer dringenden Schließung. Vielmehr zeigt sich einmal mehr, dass es nie an den Gesetzen gemangelt hat, um einen regelrecht nach Aufmerksamkeit bettelnden geisteskranken Extremisten zu entwaffnen. Es mangelte ausschließlich am Vollzug der bestehenden Gesetze.Statt die wenigen auffälligen Personen darauf hin zu überprüfen, ob sie über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen und dann zu entwaffnen, sollen nun alle Erlaubnisinhaber in einem aufwändigen und komplizierten Verfahren ohne jeglichen Anlass überprüft werden, ob sie vielleicht auffällig geworden sind.Die Opfer von Hanau sind aber nicht gestorben, weil 2019 dieser Referentenentwurf noch nicht Gesetz war, sondern weil niemand den ohnehin vorhandenen rechtlichen Rahmen ausgeschöpft hat. Das für viele Millionen Euro installierte und als Meilenstein zur Erhöhung der „Inneren Sicherheit“ gepriesene „Nationale Waffenregister“ wurde nicht genutzt, eine einfache Datenbankabfrage unterlassen.Anstatt das Augenmerk darauf zu legen, die Vernetzung der zuständigen Sicherheitsbehörden zu verbessern, damit diese schnell und effizient mögliche Bedrohungen identifizieren und abwenden können, sollen diese und weitere Behörden zum Nachteil der legalen Waffenbesitzer mit noch viel mehr Bürokratie gelähmt werden.In Deutschland besitzen eine Million Bürger fünfeinhalb Millionen legale, erlaubnispflichtige Schusswaffen. Wenige dieser Legalwaffen werden jedes Jahr als Tatmittel bei einem Tötungsdelikt missbraucht. Eine Missbrauchsquote kleiner 0,001 Prozent würde in jedem anderen Kontext als vernachlässigbares Risiko gelten.Beim Waffenrecht scheint der Gesetzgeber dagegen dem Irrglauben verfallen zu sein, dass man durch immer weitere Paragrafen und Absätze Täter mit festem Tatvorsatz von einem Tötungsdelikt abhalten könne.Die geplante Bindung knapper Ressourcen zur Reduktion von ohnehin minimalen Risiken durch legalen Waffenbesitz verbessert nicht die Innere Sicherheit, vielmehr fehlen diese Ressourcen dann zur Bekämpfung krimineller bzw. extremistischer Gruppen, die ohnehin keine waffenrechtlichen Erlaubnisse anstreben oder besitzen.

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