Verwaltung

Ablösung des Grundgesetzes durch eine Bundesverfassung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
132 Unterstützende 132 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

132 Unterstützende 132 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Deutschland braucht eine von den mündigen Bürgern in direkter Abstimmung bestätigte Verfassung.

Deshalb wird der Bundestag aufgefordert, einen Prozess zur Erarbeitung und Inkraftsetzung einer neuen Verfassung in Gang zu setzen.

Dieser Prozess ist mit einem Zieltermin zu versehen, der eine ausreichende öffentliche Debatte zur Auseinandersetzung mit den Vorzügen und Mängeln des Grundgesetzes und über den Inhalt der zukünftigen Verfassung ermöglicht.

Begründung

Der Verfassungstext muss eine klar verständliche Grundlage für das gesamte gesellschaftliche Leben und die politische Auseinandersetzung bieten. Die Verfassungsziele sind konkret, präzise und möglichst detailliert zu formulieren. Verantwortlichkeiten und Rechte sind klar zu benennen. Verweise auf nachgeordnete Gesetze sind unzulässig.

Das Grundgesetz hat in der Vergangenheit eine hervorragende Funktion für die Bundesrepublik gehabt.

Es ist aber durch die historische Entwicklung und die gegenwärtigen Anforderungen nicht mehr ausreichend und trägt inbesondere der politischen Verantwortung der Bürger nicht hinreichend Rechnung.

Die politische Arbeit der Volksvertreter, der Regierung, der Parteien und Fraktionen muss im Verhältnis zum Bürgerwillen und zum Schutz der nachfolgenden Generationen besser geregelt werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützer,
    zuerst möchte ich das Positive mitteilen: Der Bundestag hat sich mit unserer Petition befasst.
    Mit Schreiben vom 28.9. habe ich erfahren, dass unsere Petition zur Ablösung des Grundgesetzes durch eine Bundeverfassung bereits im Bundestag behandelt worden ist. Der Bundestag hat die Petition beraten und am 7.9. den Abschluss des Verfahrens beschlossen und leider mitgeteilt, dass dem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Dazu wurde mir ein Auszug aus dem Kurzprotokoll der 93. Sitzung des Petitionsausschusses (S. 71–75) zugesandt, das neben unserer auch andere ähnlich gelagerte Petitionen betrifft.
    In diesem Auszug wird die Ablehnung mit Argumenten unterstützt, die ich als höchst befremdlich ansehe, darunter
    - dass in der... weiter

  • Liebe Unterstützer,
    wir brauchen dringend weitere Unterstützer. Anlässlich der Bundestagswahl möchte ich Sie noch einmal mit Nachdruck darum bitten, weitere Unterstützer zu gewinnen. Wir brauchen eine Verfassungsreform, z.B.
    - damit der Bundeskanzler direkt gewählt werden kann,
    - damit unsere Abgeordneten parteiunabhängig entscheiden können,
    - damit unsere Wählerstimmen nicht durch ungewünschte Koalitionen entwertet werden,
    - damit wir nicht nur über Kandidatenlisten der Parteien, sondern über Programmpunkte abstimmen können.
    Bitte werden Sie in Ihrem Umfeld aktiv, um weitere Menschen von der Dringlichkeit einer Verfassungsdiskussion zu überzeugen!
    Mit freundlichen Grüßen
    Michael Köhler

  • Liebe Unterstützer!
    Die folgende Nachricht von heute (Tagesschau) macht mich fassungslos:

    "Die K-Frage in der Fraktion zu entscheiden, hielt Schäuble für falsch. Die gewählten Abgeordneten müssten entscheiden, wenn es einen Wechsel im Kanzleramt während der Legislaturperiode gäbe. Es sei aber nicht ihre Sache darüber zu bestimmen, wer nach der Wahl Kanzler werden könnte. "

    Diese Haltung unseres Bundestagspräsidenten gegenüber den gewählten Abgeordneten der eigenen Fraktion in der wichtigen Frage des Kanzlerkandidaten ist in meinen Augen nicht nur befremdlich, sondern ein Skandal.
    Die Situation macht deutlich, wie dringend eine Verfassungsdiskussion und eine Reform sind. Bitte nutzen Sie dringend alle Kontakte um unser Anliegen zu unterstützen!
    Mit... weiter

Nach Einführung einer Direktwahl des Kanzlers muss das Recht des Misstrauensvotums durch den Bundestag (Art 67 GG) an eine hohe Hürde geknüpft werden (z.B. 2/3 Mehrheit). Der Bundestag sollte im Falle eines solchen Votums in Zukunft Bundeskanzler nur noch übergangsweise, d.h. bis zur nächsten Direktwahl, die innerhalb einer vernünftigen Frist zu erfolgen hat, einsetzen.

Es darf nicht der Bundestag damit beauftragt werden. die dortigen Leute haben schon oft genug gezeigt das nur ein kleiner teil für das Staatsvolk ist. Die meisten scheinen für den eigenen Nutzen dort zu sitzen. Die Verfassungsgebenden Gruppen, die sich grade bilden, sollten unterstützt werden.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

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