Περιοχή: Γερμανία

Abschaffung der Amtszeitbeschränkung des Bundespräsidenten

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
8 Υποστηρικτικό 8 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

8 Υποστηρικτικό 8 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2020
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die Beschränkung der Amtszeit des Bundespräsidenten auf zwei Amtsperioden von maximal zehn Jahren abzuschaffen, sodass ein Bundespräsident prinzipiell lebenslang amtieren kann. Damit soll erreicht werden, dass der Bundespräsident sowohl im eigenen Land als auch in der Welt als das lebende Symbol des Staates anerkannt wird, wie das sonst in parlamentarischen Monarchien üblich ist.

Αιτιολόγηση

Der Bundespräsident ist aus historischen Gründen das mit Machtbefugnissen am schwächsten ausgestattete republikanische Staatsoberhaupt.Vergleichbar schwach ausgestattet sind nur die protokollarischen Staatsoberhäupter in parlamentarischen Monarchien.Jedoch haben diese durch ihre prinzipielle Möglichkeit einer lebenslangen Amtszeit eine viele bessere Möglichkeit im eigenen Land und in der Welt als lebendes Symbol des Staates wahrgenommen und empfunden zu werden.So hat die Queen mit ihren 70 Jahren Amtszeit zahlreiche Premierminister überdauert, während in Deutschland die Bundeskanzlerin länger amtiert als mehrere Bundespräsidenten zusammen.Das hat dazu geführt, dass die Bundeskanzlerin und nicht der hierfür vorgesehene Bundespräsident von der großen Mehrheit der Bevölkerung als Staatsoberhaupt wahrgenommen und empfunden wird, was immer wieder in Straßenumfragen zum Ausdruck kommt.Umgekehrt sieht niemand den britischen Premierminister als Staatsoberhaupt Großbritanniens an, obwohl er mit vergleichbaren Machtbefugnissen ausgestattet ist wie die Bundeskanzlerin.Die Annahme, ein mit Machtbefugnissen derart schwach ausgestattetes protokollarisches Staatsoberhaupt könne allein durch eine zu lange Amtszeit zu stark werden, ist praxisfremd und wird durch zahlreiche Beispiele aus parlamentarischen Monarchien dieser Welt eindrucksvoll widerlegt.

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