Région: Allemagne
Santé

Abschaffung der Erfassung und Meldung von Qualitätsindikatoren als Qualitätsmerkmal in der Pflege

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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Die halbjährliche Erhebung und Übermittlung der internen Qualitätsdaten zur Versorgung ihrer Bewohner*innen – sogenannte Qualitätsindikatoren – durch stationäre Pflegeeinrichtungen an die Datenauswertungsstelle (DAS).

Wir fordern die Abschaffung der qualitätsbezogenen Datenerfassung. Die Politik und alle damit verbundenen Ausschüsse und Gremien sollten ihre Kraft besser darauf verwenden, die Arbeitssituation in der Pflege zu verbessern. Wenn genügend „Zeit“ am Bett zur Verfügung steht, und die physische und psychische Belastung von Pflegenden gesenkt wird, dann wird auch die Qualität der Pflege nicht mehr in Frage gestellt und nicht ständig kontrolliert werden müssen.

Was nützen Qualitäts- und Überprüfungsinstrumente, wenn niemand da ist, der die Arbeit am Menschen macht?

Welchen Sinn hat ein Vergleich der Ergebnisqualität vor dem Hintergrund, dass selbst bei scheinbar ausgereiften Methoden der Qualitätserfassung und -darstellung als Hilfe für eine informierte und fundierte Auswahlentscheidung immer mehr Menschen gar keine Auswahlentscheidung treffen können, weil die Angebotsseite das gar nicht hergibt? Im Bereich der ambulanten Versorgung finden sich kaum Anbieter die Patienten aufnehmen. Und auch bei den stationären Einrichtungen stellt sich zunehmend nicht die Frage, die Wahl einer Einrichtung wohlinformiert zu vollziehen, sondern einen Platz zu bekommen.

Raison

Das interne einrichtungsbezogene Qualitätsmanagement - durch Gesetzgeber und Rahmenverträgen mit den Kostenträgern bei jeder Pflegeeinrichtung verpflichtend. Das bedeutet, alle wesentlichen Managementprozesse wie Leitung, Ressourcenmanagement, Leistungserbringung, Analyse, Bewertung, Verbesserung sind geregelt und müssen entwickelt werden. Mit Abschluss eines Versorgungsvertrages übernehmen Träger automatisch diese Verpflichtungen. Die Maßstäbe der Pflegequalität werden nicht erst durch die MuGs oder die durchgeführten Qualitätsprüfungen konkretisiert und aktualisiert, sondern bereits durch die Vorbedingung zum Abschluss eines Versorgungsvertrages.

Bausteine hierfür sind gesetzlich geregelt:

-       Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung

-       Qualitätsmanagement einführen und weiterentwickeln

-       Anwendung gesetzliche Expertenstandards nach § 113a SGB XI

-       Mitwirkung an Qualitätsprüfungen

Dazu werden Verfahrens- und Arbeitsanweisungen in einem Qualitätsmanagementhandbuch festgelegt, welches für jeden Mitarbeiter bindend ist und garantiert, dass gleiche Pflegequalität erbracht wird. Dieses QM-Handbuch wird regelmäßig durch Verantwortliche für das Qualitätsmanagement evaluiert, angepasst und Neuerungen oder Ergänzungen implementiert. Grundlage dafür sind die MuGs gem. § 113 SGB XI, die auf Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der ambulanten und stationären Pflege sowie auf die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements und deren stetige Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität ausgerichtet sind. In den Vereinbarungen sind insbesondere Anforderungen an praxistaugliche, den Pflegeprozess unterstützende und die Pflegequalität fördernde Pflegedokumentation geregelt. Eine unverzichtbare Quelle ist die Pflegedokumentation für alle am Prozess Beteiligten, sie dient der Qualitätssicherung und -förderung. Die Einführung des Strukturmodels 2015/2016 führte bei Umsetzung erstmals zu einer verschlankten Dokumentation bei gleichbleibender Qualität in der Pflege. Um immer auf dem neusten pflegewissenschaftlichen Stand zu sein, wurde durch den Gesetzgeber im §113a SGB XI geregelt, dass dieVertragsparteien die Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und fachlich abgestimmter Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege sicherstellen. Mit dieser Aufgabe wurde das DNQP beauftragt. Das DNQP ist ein bundesweiter Zusammenschluss von FachkollegInnen der Pflege, die sich zum Thema auseinandersetzen. Übergreifende Zielsetzung des DNQP ist die Förderung der Pflegequalität auf der Basis von Praxis- und Expertenstandards in allen Einsatzfeldern der Pflege. Die Expertenstandards werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind für alle Pflegekassen und für zugelassene Pflegeeinrichtungen verbindlich. Die Pflegekassen sichern die Einhaltung der Expertenstandards (und Anderes) mittels jährlicher Qualitätsprüfungen durch MDK und PKV Prüfdienst. Die Verfahren dazu werden durch den Qualitätsausschuss Pflege entwickelt, der vom Gesetzgeber organisiert wird. Hinzukommt in stationären Einrichtungen, die Überprüfung durch Heimaufsicht, Brandschutz, Hygiene und Arbeitssicherheit.

Kontrolle und Überprüfung ist gerade, wenn es bei Dienstleistungen um die Gesundheit von Menschen geht, wichtig. Wie viele Kontrollmechanismen brauchen wir tatsächlich auch vor dem Hintergrund, des Pflegefachkraftmangels?

Der Gesetzgeber hat zur weiteren Verbesserung und Kontrolle mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz ab Oktober 2019 ein weiteres Instrument zur Überprüfung eingeführt, die Erhebung und Übermittlung von indikatorenbezogenen Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Stationäre Pflegeeinrichtungen müssen zwei Mal jährlich, zu einem festgelegten Zeitpunkt, Daten zu bestimmten Indikatoren an eine Datenauswertungsstelle senden. Diese Daten müssen für jeden Bewohner erhoben werden. Das bedeutet hohen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand. Statistiken zeigen, dass zu Beginn der Erfassung die Zeit pro Bewohner ungefähr 25 Minuten für die Erfassung beträgt. Für die Zeit, in der die Fachkraft die Daten erhebt, muss eine andere Fachkraft ihre Arbeit machen. Was nutzt die gewonnene Zeit durch die Einführung des Strukturmodells, wenn diese jetzt zur Datenerhebung wieder verloren geht?

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