Région: Saxe-Anhalt

Abschaffung der Hunde-Rasseliste in Sachsen-Anhalt

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La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Landtags
1 911 Soutien 913 en Saxe-Anhalt

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2015
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué
  1. Abschaffung der Rasseliste
  2. Abschaffung des Zuchtverbotes der von „Hunden ausgehenden Gefahren“
  3. Hundeführerschein/Sachkunde für jeden Hundehalter
  4. Einschätzung eines auffällig gewordenen Hundes je nach Einzelfall und auf zeitliche Begrenzung, während das Sozialverhalten des Hundes erneut überprüft wird und bei Bestehen dieser Hund als ungefährlich gilt
  5. Versicherungs- und Chippflicht für jeden Hund beibehalten

Gleiches Recht für ALLE HUNDE!

Raison

Die Beibehaltung einer Rasseliste widerspricht jeder Statistik und wissenschaftlichen Untersuchungen. In Sachsen Anhalt sind die Bissvorfälle lt. Statistik des Landes generell leicht rückläufig. Da dass rasseübergreifend zu beobachten ist, ist dieser Rückgang nicht auf das Hundegesetz rückführbar. Die 4 aufgeführten Rassen und deren Mischlinge nehmen prozentual zu gemeldeten Hunden gesehen nicht die Spitzenposition ein. Nachweis: Evaluationsbericht des Landes Sachsen Anhalt.

Fachleute wie Verhaltensforscher, Hundetrainer, Tierärzte, Hundezucht- und Tierschutzvereine sind durchweg für eine Abschaffung von Rasselisten, da jeder Hund, unabhängig seiner Rasse, gefährlich werden kann. Eine wissenschaftliche Untersuchung zur vergleichenden Aggressivität von Golden Retrievern und „gefährlichen“ Hunden bescheinigt KEIN abweichendes und aggressiveres Verhalten der Listenhunde. Nachweis: Untersuchung des Verhaltens von Golden Retrievern im Vergleich zu den als gefährlich eingestuften Hunden im Wesenstest nach der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung vom 05.07.2000

Städte und Gemeinden Sachsen Anhalts sind überwiegend gegen die Beibehaltung eines Gesetzes mit Rasseliste, da Sie finanziell und personell überfordert sind. Zum einen gibt es kaum extra Personal für die Bearbeitung der Halteranforderungen bzw. muss dieses an anderen Bereichen eingespart werden. Zum anderen sind durch das Gesetz kaum bzw. komplett unvermittelbare Hunde seid Jahren im Tierheim und belasten somit den Haushalt der Städte und Gemeinden. Nachweis: Anhörung vor dem Landtag vom 17.06.2015

Hunde der 4 gelisteten Rassen werden wie diverse andere Rassen auch als Besucherhunde in Schulen/ Krankenhäusern usw., als Therapiehunde und Rettungshunde eingesetzt. Das wäre bei einer generellen Gefährlichkeit der Rassen undenkbar. Die von den Listenhunden absolvierten Wesenstests bestätigen die Ungefährlichkeit der Rassen, da sie fast ausnahmslos die Tests bestehen. Dennoch verbleibt Ihnen – unerklärlich – die VERMUTETE Gefährlichkeit.

Nicht nur das Sachsen Anhalt weiter auf die Rasseliste besteht, wird ab dem 01.03.2016 ein Zuchtverbot für „gefährliche Hunde“ geltend gemacht. Dieses Gesetz wird über 30 eingetragene Züchter in Sachsen Anhalt betreffen und somit ein Baustein Ihrer Existenz. All diese Züchter mussten für Ihre Zuchttiere einen Wesenstest ablegen um die Zuchttauglichkeit der Hunde festzuhalten und zu garantieren. Ist es nicht Verantwortungslos diesen Menschen und Familien, die Ihre Hand für Ihre Tiere ins Feuer legen würden, einen Baustein Ihrer Existenz weg zu nehmen und das für ein Gesetz welches sich über Statistiken, Stellungnahmen und wissenschaftliche Tests hinweg setzt.

Das Bundesland Niedersachsen hat seit dem 01.06.2011 ein „Gesetz über das Halten von Hunden“ OHNE Rasseliste. In Schleswig Holstein gilt ab dem 01.01.2016 ein Gesetz OHNE Rasseliste. Sachsen Anhalt besteht nicht nachvollziehbar auf einer Beibehaltung der Liste, obwohl selbst im Evaluierungsbericht festgestellt wird: „… besteht auch nach der Auswertung der gesammelten Daten, Statistiken, Stellungnahmen und Erfahrungsberichte offenbar weitestgehend Einigkeit darüber, dass nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand allein aus der Zugehörigkeit eines bestimmten Hundes zu einer bestimmten Rasse nicht auf seine Gefährlichkeit geschlossen werden kann… Denn ob und in welchem Maße ein Hund für den Menschen zu einer Gefahr werden kann, hängt vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren ab.“ Evaluationsbericht Seite 119/120

Folgend möchte ich noch allen Lesern einen Brief von Frank Hettwer aus dem Jahr 2013 ans Herz legen. kampfschmuser-vermittlungshilfe.de/offener-brief-rassewahnsinn/

Zum Abschluss möchte ich noch sagen, dass alle Besitzer dieser liebevollen, zu unrecht verurteilten, Hunde unglaublich stolz auf ihre Vierbeiner sind! Jeder der sich auf diese Hunde einlässt und ihnen ohne Vorurteile gegenüber tritt wird sie unweigerlich lieben lernen!

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Actualités

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

In Schleswig-Holstein wird die Einstufung eines Hundes als gefährlich ab 2016 nicht mehr an der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hunderasse, sondern an seinem Verhalten festgemacht. Neben der Kennzeichnungs-, der Sachkunde- und der Haftpflichtversicherungspflicht gibt es dann auch eine differenzierte Regelung, aus welchen Gründen eine Einstufung eines Hundes als gefährlich zu prüfen ist. Bemerkenswert ist, dass Faktoren wie der ‚elementare Selbsterhaltungstrieb des Hundes‘ bei der Prüfung berücksichtigt werden müssen und dass nach 2 Jahren die Gefährlichkeit auf Antrag widerlegt werden kann.

Nein die Rasse-Liste muss bleiben damit die Flüchtlinge sehen welcher Hund gut ist zur Vereidigung. Des weiteren sollten alte und verletzte Hunde geschlachtet werden und nach Asien verschifft werden. Dort gilt teilweise der Hund als Delikatesse.

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