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Abschaffung der katholischen Kirchensteuer

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Die Präsidentin des Landtags NRW
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  1. Startet 2018
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  5. Mislyktes

Die sog. "Kirchensteuer" der sog. "katholischen Kirche", i.e. der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2), muss sofort abgeschafft werden. Allen sog. "Kirchensteuerzahlern" sind u.a. ihre sämtlichen Beiträge zu ersetzen. Zudem sind strafrechtliche Maßnahmen sowohl gegen die Eintreiber als auch gegen die Nutznießer der Kirchensteuer unverzichtbar notwendig.

Die V2-Gruppe ist nicht die katholische Kirche. Sie wird auch von niemandem ernsthaft für die katholische Kirche gehalten, denn die allermeisten haben schlichtweg gar keine Ahnung von den elementarsten Prinzipien der katholischen Fundamente, bzw. sie kennen diese zwar, lügen aber einfach. Exemplarisch: Gem. Dogma zeichnet sich die wahre Kirche aus durch die Merkmale einig, heilig, katholisch und apostolisch. Hingegen die V2-Gruppe besitzt diese Merkmale keineswegs, ganz im Gegenteil: Sie leugnet und bekämpft ganz ausdrücklich die unfehlbare katholische Lehre, z.B. die Heilsnotwendigkeit der Kirche (Unitatis Redintegratio 3). Der sog. "Sedisvakantismus" hingegen ist 1. gerichtsnotorisch öffentlich bekannt, cf. (welt.de, Piusbrüder erhitzen die Gemüter in Bayern, 15.02.2009): »Daneben gibt es weitere kleinere Gruppen, die mit ihrer Kritik noch weiter gehen als die Piusbrüder. Dazu zählen die "Sedisvakantisten", die alle Päpste nach Pius XII. (1939-1958) für Häretiker halten und daher den Stuhl Petri seit 1958 als unbesetzt (vakant) ansehen. Ihr deutscher Vertreter, Pater Rolf Hermann Lingen, bezeichnet sich selbst als "römisch-katholischer Priester" und die derzeitige katholische Kirche als "Konzilssekte"« 2. absolut unwiderlegt. Nicht nur existieren gar keine Gegenargumente zur Darlegung des katholischen Glaubens, sondern ganz im Gegenteil bedienen sich die V2-Mitglieder sowie ihre weltlichen Helfer im Kampf gegen "Sedisvakantisten" immer nur ganz ausschließlich und ganz bewusst des argumentationslosen Zwangs und v.a. ganz bewusster, insbesondere völlig absurder und sofort unweigerlich durchschaubarer, unanfechtbar gerichtsnotorischer Falschaussagen, cf. das Falschgutachten von Thomas Schüller https://www.kommentar.tk

Grunnen til

Bereits an sich ist eine katholische Kirchensteuer wegen der radikalen und absolut unentschuldbaren und untolerierbaren Verletzung des katholischen Namensrechts eine rechtlich unmögliche und somit unwirksame, zudem strafbare Handlung. V.a. aber wird hier eine "Steuer" von der weltlichen Macht eingezogen und der V2-Gruppe zugeführt, für die keinesfalls die namentlich klar bestimmte Leistung erbracht wird, i.e. die Ermöglichung der sakramentalen Versorgung. Damit liegt schlichtweg eine vollkommene Vertragsverletzung vor. Die V2-Gruppe hat mit ihrem "Novus Ordo" die Sakramente grundsätzlich abgeschafft. Und was nun als "Gottesdienste" verkauft wird, sind gotteslästerliche Handlungen schlimmster Art, z.B. "Karnevalsmessen", "Technomessen" usw. usf. Die V2-"Theologie" strotzt nur so von furchtbarsten Irrlehren, womit überhaupt jegliche öffentliche Ordnung, die notwendig dem Naturrecht entsprechen muss, abgeschafft werden soll.

Und angesichts der massiven Kinderschänderskandale der V2-Gruppe (cf. "Kinderficker-Sekte", Amtsgericht Berlin-Tiergarten) birgt jede Unterstützung der V2-Gruppe wenigstens die massive Gefahr, das verheerende Treiben der V2-Gruppe zu stärken. Dem muss sofort und endgültig ein Riegel vorgeschoben werden.

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  • Liebe Unterstützende,
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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Heute, 01.10.2019, wurde die Petition - zusätzlich zum Interneteintrag - weitergeleitet an den Deutschen Bundestag, der nun alle Maßnahmen zur Abschaffung der katholischen Kirchensteuer durchführen muss.

Kirche ist weltanschaulich nicht neutral, sie sollte m.E. also kein Recht haben, Steuern von der gesamten deutschen Zivilgesellschaft (konfessionslos, andere Konfessionen) erheben zu dürfen. Wer die Weltsicht einer Kirche teilt und ihre Aktivitäten unterstützen möchte, sollte das Recht haben, dies freiwillig zu tun. Eine gesetzliche Pflicht zur Unterstützung einer Kirche oder Glaubensgemeinschaft erscheint mir fragwürdig und nicht säkular.

Ingen CONS-argument ennå.

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