Regione: Germania

Abschaffung der Körperschaftsteuer

Richiedente
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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Iniziato 2021
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  3. Presentata
  4. Dialogo con il destinatario
  5. Decisione

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Inoltro

Mit der Petition wird gefordert, alternativ zur Abschaffung der Gemeinnützigkeit die Körperschaftsteuer abzuschaffen. Damit würde das Steuerrecht extrem vereinfacht. Die Steuerausfälle sind minimal, da bereits bisher kaum Einnahmen aus der Körperschaftsteuer resultieren. Bei Gesamtsteuereinnahmen von 717 Milliarden Euro entfallen nur 19,7 Milliarden Euro auf die Körperschaftsteuer. Der Verwaltungsaufwand, um diese Steuer einzunehmen, ist dagegen sehr hoch.

Motivazioni:

Statt der Einführung einer globalen Mindeststeuer, die Deutschland 5,7 Milliarden Euro bringen soll, wäre eigentlich die weit zutreffendere und richtige Reform, die Körperschaftsteuer insgesamt zusammen mit der Gewerbesteuer abzuschaffen (Pressemitteilung vom 10.07.2021 des Bundesfinanzministeriums). Weiterhin wäre auf Seiten der Einkommensteuer die sog. Abgeltungsteuer sowie das Teileinkünfteverfahren (§§ 32d, 3 Nr. 40 EStG) abzuschaffen. Damit würden Dividenden, Veräusserungserlöse und Aufgabegewinne erst in dem Moment, in dem sie bei einer natürlichen Person ankommen, zu versteuern. Automatisch ergäbe sich auch eine Gleichstellung zwischen Personengesellschaften und Körperschaften, und das gerade verabschiedete Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz würde obsolet.Als Kompensation für den Gewerbesteuerausfall müssten die Gemeinden einen höheren Anteil an der Einkommensteuer erhalten. Außerdem müsste ein europarechtlich zulässiger dritter Umsatzsteuersatz mit 25 % auf Luxusartikel mit einer Bemessungsgrundlage von mehr als 100.000 € eingeführt werden. Das Aufkommen hieraus stünde allein den Gemeinden zu.Dies belastet die Unternehmen im Unternehmenskreislauf wegen des Vorsteuerabzugs nicht. Nur der private Endverbraucher wird bei Kauf von teurem Schmuck oder Autos damit belastet.Warum wäre das sinnvoll?Die Körperschaft- und Gewerbesteuer sind sehr verwaltungsaufwändig. Viele Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte sind mit der Erhebung betraut. Der Ertrag ist dagegen sehr mager, man könnte sagen: Nicht existent.Die Körperschaftsteuer beträgt im Jahr 2020 19,7 Mrd. €. Dazu kommen noch einmal ca. 18,4 Mrd. € Gewerbesteuer. Die globale Mindestbesteuerung soll Deutschland insgesamt 5,7 Mrd. € bringen. Selbst mit dieser globalen Mindeststeuer-Einnahme ist das Aufkommen nicht einmal 10 % des summierten Lohnsteuer- und Umsatzsteueraufkommens. Und diese beiden Steuern werden mit geringem Verwaltungsaufwand erzielt. Beide sind aber sehr fehler- und betrugsanfällig. Die aufgrund der Abschaffung der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer freiwerdenden Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten können hier also viel wirkungsvoller eingesetzt werden. Allein aufgrund Betrügereien bei der Umsatzsteuer entsteht jährlich ein Steuerausfall in Höhe von 50 Mrd. € europaweit, wobei der Bundesrechnungshof in seinem Sonderbericht vom 29.10.2020 davon ausgeht, dass ein Großteil dieses Betrages auf Deutschland entfalle. Dies wäre bereits die Kompensation aus dem Verzicht auf die Erhebung von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Die Einnahmen aus der Abschaffung der Abgeltungsteuer usw. sowie der verbesserten Erhebung bei der Lohnsteuer kämen noch hinzu.

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