Abschaffung der Quarantänepflicht bei Rückkehr aus Risikogebiet

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
6 6 в Шльезвіґ-Гольштайн

Петицію було завершено

6 6 в Шльезвіґ-Гольштайн

Петицію було завершено

  1. Розпочато 2020
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Der Landtag möge beschließen, die derzeitig geltende Quarantänepflicht von 14 Tagen bei Rückkehr aus einem Risikogebiet abzuschaffen, da dieses nicht einer Gleichbehandlung nach dem GG Art. 3, Abs. 1 entspricht. Würde ich z.B. in Hamburg leben, so könnte ich nach Vorlage eines (1) negativen Testergebnisses sofort wieder am öffentlichen Leben teilnehmen, hier muss ich mindestens 7 Tage in Quarantäne und einen weiteren negativen Test vorlegen, ansonsten sind es sogar 14 Tage Quarantäne.Auch die Ausnahme von der Quarantänepflicht für Bundes- und Landtagsabgeordnete entspricht nicht der Gleichbehandlung nach GG Art. 3, Abs. 1 aller Menschen.Desweiteren kann es nicht sein, dass ich bei Einreise aus einem europäischen Land dieser Quarantänepflicht unterliege, reise ich jedoch aus einem innerdeutschen Risikogebiet ein, reicht ein negativer PCR-Test aus.

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новини

  • 08.12.2020Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 6 Mitzeichnern unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von dem Hauptpetenten vorgetragenen Gesichtspunkte unter Beiziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren geprüft und beraten.Das Sozialministerium weist darauf hin, dass sich die Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes richten würden. Dieses ermächtige die jeweiligen Landesregierungen, im Rahmen eigener Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Verhältnismäßigkeit der grundrechtsrelevanten... далі

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