Terület: Hamburg
Állatvédelem

Abschaffung der rassespezifischen Hundegesetzgebung in Hamburg

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Hamburgische Bürgerschaft
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  1. Indított 2015
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Wir fordern die Änderung des zurzeit in Hamburg geltenden “ Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden“ (Hundegesetz - HundeG) vom 26. Januar 2006, welches eine so genannte Rasseliste enthält. Die Änderung soll dahingehend erfolgen, dass Hunde nicht mehr pauschal aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit, bzw. aufgrund ihres Phänotyps vorverurteilt werden. Die bestehende rassespezifische Gesetzgebung soll zu Gunsten einer modernen Gesetzgebung, die eine Sachkunde für alle Hundehalter beinhaltet, geändert werden. Der Fokus des Hundegesetzes muss sich von der Rassezugehörigkeit und/oder dem Erscheinungsbild des Hundes auf das Fehlverhalten des Halters verschieben.

Entgegen der Expertenmeinungen von Veterinärmedizinern, Kynologen, Ethologen und verschiedenen anderen Experten auf dem Gebiet des Verhaltens von Hunden, wurde am 18. Juli 2000 die Hamburger Hundeverordnung erlassen, welche am 01. April 2006 durch das Hundegesetz (HundeG) ersetzt wurde. Aufgrund eines tragischen Vorfalls am 26. Juni 2000, bei dem ein kleiner Junge tödlich von zwei Hunden verletzt wurde, ist die Hamburger Hundeverordnung - nach mehr als 10 Jahren der fruchtlosen Debatte um eine Regelung zum Umgang mit „gefährlichen Hunden“ – unter dem Druck der Medien und der Öffentlichkeit erlassen worden. Das Hundegesetz soll die Öffentlichkeit vor den Gefahren, die von Hunden ausgehen, bewahren und Beißvorfälle verhindern. Durch das Bundesverfassungsgericht wurde seinerzeit festgelegt, dass die Länder in einer „geeigneten Weise“ dokumentieren müssen, ob die Gesetze wirksam sind, um sie dann gegebenenfalls zu überarbeiten.

Indoklás:

Die Beißstatistiken der Freien und Hansestadt Hamburg aus den Jahren 2012 bis 2014 veranschaulichen mehr als deutlich, dass das Hamburgische Hundegesetz nicht geeignet ist, die Öffentlichkeit vor Angriffen durch Hunde zu schützen.

Die Statistiken der drei Jahre im Vergleich: 2012: Insgesamt 217 Vorfälle, davon 2 durch Kategorie-1-Hunde (0,92 % der Gesamtvorfälle) und 9 durch Kategorie-3-Hunde (4,15 % der Gesamtvorfälle). Zusammengerechnet wurden also 11 Vorfälle durch gelistete Hunde verursacht, was einen Anteil von 5,06 % ausmacht. 2013: Insgesamt 170 Vorfälle, davon 3 durch Kategorie-3-Hunde (1,76 % der Gesamtvorfälle). Kategorie-1-Hunde waren gar nicht beteiligt. 2014: Insgesamt 204 Vorfälle, davon entfiel jeweils einer auf einen Kategorie-1-Hund und einer auf einen Kategorie-3-Hund (jeweils 0,49 % und zusammen 0,98 % Anteil an den Gesamtvorfällen).

Auffällig ist, dass die Beteiligung der gelisteten, und somit per Gesetz als gefährlich deklarierten Rassen, sinkend ist. Im Gegenzug bleiben die Zahlen der Gesamtvorfälle relativ konstant. Somit ist der Auftrag des Gesetzes – nämlich der Schutz der Öffentlichkeit – verwirkt!

Ein Hundegesetz, welches Hunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als „gefährlich“ deklariert, bewirkt nicht den Schutz der Öffentlichkeit, sondern wiegt die Öffentlichkeit in einer Scheinsicherheit. Ein wirksames Hundegesetz verzichtet auf eine Rasseliste und konzentriert sich auf die Sachkunde, Halterschulung sowie das Verantwortungsbewusstsein des Hundehalters.

Das Hundegesetz in Niedersachsen (NHundG) sowie das in Schleswig-Holstein kurz vor der Umsetzung stehende Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) zeigen, dass das Festhalten an einer rassespezifischen Hundegesetzgebung nicht zielführend ist. Die Erfahrungen aus Niedersachen belegen, dass auch nach Abschaffung der sogenannten Rasseliste im Jahr 2003, die Zahlen der Beißvorfälle durch Hunde nicht signifikant angestiegen sind. Mit Stand Januar 2015 sind im Zentralen Niedersächsischen Hunderegister 214.000 Hunde registriert worden – hiervon wurden landesweit 60 (!) Hunde von Amtswegen aufgrund von Beißvorfällen als „gefährlich“ deklariert. Diese Hunde gehören den unterschiedlichsten Rassen an.

Ein wirksames Hundegesetz muss sich auf das Hund-Halter-Gespann konzentrieren – nicht auf die Herkunft des Hundes. Die allgemein gültige Meinung der Sachverständigen belegt, dass immer nur das Hundeindividuum zu betrachten ist, nicht die gesamte Rasse. Es ist wissenschaftlich belegt, dass die Aggressivität nicht im Ursprung der Rasse, sondern viel mehr in der Aufzucht, der Erziehung und der Haltung des Hundes begründet ist.

Nicht zuletzt spielt das Verantwortungsbewusstsein des jeweiligen Hundehalters eine gravierende Rolle!

Mit einer rassespezifischen Hundegesetzgebung werden lediglich Symptome, aber keine Ursachen bekämpft – eine Prävention vor Angriffen durch Hunde findet nicht statt. Es werden unbescholtene Hundehalter und deren Hunde unverhältnismäßig hart in die Pflicht genommen und mit strengen Auflagen belegt. Hunde, die niemals jemanden bedroht, gebissen oder anderweitig verletzt haben, werden beschlagnahmt und in Tierheime verbracht. Aufgrund der hohen Auflagen und den damit verbundenen hohen Kosten werden diese Tiere selten erfolgreich wieder vermittelt. Sie verbleiben über eine lange Zeit in den Tierheimen und lassen dort die Kosten exorbitant ansteigen – was wiederum der Öffentlichkeit zur Last fällt.

Das in unseren Augen nicht zielführende Festhalten an der rassespezifischen Hundegesetzgebung muss ein Ende haben, und anstelle der auf irrigen Annahmen beruhenden Rasseliste muss eine verbindliche Halterschulung für alle Hundehalter treten. In der Folge muss die Tat des Einzelnen bestraft werden – nicht die Rassezugehörigkeit oder das äußerliche Erscheinungsbild!

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Ùjdonságok

  • Die Petition wurde eingereicht

    2015. 07. 20. -on,-en,-ön,-án,-én

    Liebe Unterstützer,

    wir haben erst jetzt die Nachricht von der Hamburgischen Bürgerschaft bekommen, dass eine persönliche Übergabe der Petition nicht möglich ist.
    Aufgrund der doch recht wenigen Unterschriften direkt aus Hamburg überlegen wir jedoch noch, ob es überhaupt Sinn macht, diese Petition einzureichen - oder ob es besser ist, eine neue aufzusetzen, und auf mehr Unterstützung aus dem Gebiet Hamburg zu hoffen...

    Über den weiteren Werdegang werden wir zu gegebener Zeit informieren.

    Gruß,
    IG Gegen Rasselisten e. V.

  • Die Petition ist bereit zur Übergabe - Vielen Dank!

    2015. 06. 05. -on,-en,-ön,-án,-én

    Wir bedanken uns für die zahlreiche Unterstützung bei dieser Petition für die Änderung des Hamburgischen Hundegesetzes!

    Wir werden nun die Übergabe vorbereiten, und versuchen, einen persönlichen Termin in der Hamburger Bürgerschaft zu bekommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    IG Gegen Rasselisten e. V.


    Sylvia Fricke
    1. Vorsitzende

Das Hamburger Hundegesetz mit Rasselisten ist verfassungswidrig und basiert auf Lügen von Parteien und Politiker/innen. Siehe auch: rotefahne.eu/2012/11/hamburger-hundegesetz-vs-spd-und-htv/

Ich plädiere ebenfalls für ein Verbot dieser Hunde. Auch wenn mir bewusst ist, dass Aggressionen eher vom anderen Ende der Leine ausgehen, halte ich Rassen mit nachweislich hoher Beissmotivation und gemindertem Schmerzempfinden für ein Leben in Ballungszentren völlig deplatziert. Darüber hinaus scheinen gewisse Rassen einfach strukturierte Halterpersönlichkeiten magisch anzuziehen. Darüber hinaus sind solche Tiere unter Großstadtbedingungen auch nur schwerlich artgerecht auszulasten. Und ein Hund ohne Aufgabe in seinem täglichen Dasein, hat kein Leben. Man hält in der Stadt auch keinen DD.

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