Διοίκηση

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz

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Landesregierung
22 Υποστηρικτικό 13 σε Ρηνανία-Παλατινάτο

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  1. Ξεκίνησε 2021
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

In Rheinland-Pfalz werden ab 2024 alle Kommunen zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge verpflichtet.

Αιτιολόγηση

Die Straßenausbaubeiträge sind oberflächlich gesehen bürgerfreundlicher als Einmalzahlungen. Im Prinzip muss eigentlich nur die Sanierung der Gehwege durch die Straßenausbaubeiträge finanziert werden, weil Grundsanierungen von Straßen durch Wasser-, Strom und Gasversorger finanziert werden müssen. Für diesen relativ geringen Anteil der Wegesanierung haben die Kommunen eigentlich ausreichend finanzielle Mittel. Insbesondere wenn man sich anschaut, für welch sinnlose Projekte viele Kommunen die Steuergelder verschwenden. Wenn die Landesregierung von Rheinland-Pfalz ihrer gerichtlich angeordneten Verpflichtung endlich nachkommt und den Finanzausgleich zu Gunsten der Kommunen endlich verbessert, kann ohne Probleme die Sanierung der Straßen (eigentlich nur der Wege) bezahlt werden.

Zusätzlich ist die Bemessungsgrundlage der Beiträge unlogisch. Weder Anzahl der Stockwerke noch die Größe einer Grundfläche benutzen die Straßen, sondern Menschen. Wenn man eine physikalische Bemessung haben möchte, so müsste man vernünftigerweise die der Länge eines Grundstücks parallel zur Straße verwenden. Da aber Menschen die Straßen und Wege benutzen, müsste man logischerweise die Bewohner eines Wohnhauses zur Bemessung verwenden. Dies können die Kommunen ohne Probleme vom Einwohnermeldeamt beziehen.

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Νέα

Συζήτηση

Rheinland-Pfalz und NRW sind die einzigen Bundesländer, wo die Straßenausbaubeiträge verpflichtend sind. In den anderen Bundesländern sind die Beiträge entweder komplett abgeschafft oder wurden, wie in Hessen, den Kommunen freiwillig überlassen. Es ist also möglich, dass die Straßen und Wege über andere Mittel finanziert werden können. Selbst eine Erhöhung der Grundsteuer zur Finanzierung wäre sozialer, weil die Grundsteuer nicht nach Stockwerken bemessen wird, sondern nach Wohnung und Fläche.

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