Construction

Abschaffung der Straßenbaubeitragssatzung in Frankfurt(Oder)

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La pétition est adressée à
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt(Oder)
35 Soutien 18 en Francfort-sur-l'Oder

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2017
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Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von Kostenersatz von Grundstückszufahrten in der Stadt Frankfurt (Oder) (Straßenbaubeitragssatzung) mögen abgeschafft werden.

Raison

Die Straßen in Frankfurt (Oder) sind seit Jahrzehnten sanierungsbedürftig. Reparaturen oder Sanierungen werden nicht oder nur mangelhaft durchgeführt, da keine Gelder vorhanden sind oder woanders verbraucht werden. Bei ordentlichen Reparaturen würden einige Straßen sicherlich länger halten und Grundsanierungen nicht erforderlich.

Nun haben wir an dem Beispiel Rosengarten gesehen, welche Kosten auf Grundstückseigentümer zukommen, wenn die Stadt Frankfurt(Oder) die Straßen saniert und die Beiträge dafür erhebt. Das ist einem Grundstücksbesitzer nicht zuzumuten.

Viele Grundstücksbesitzer haben sich nach der Wende erst Eigentum geschaffen und dafür teilweise hohe Kredite aufgenommen. Diese müssen bedient werden. Das stellt jeden normalverdienenden Menschen vor hohen Entbehrungen. Sobald die Stadt dann die Anliegerstraßen neu herstellt, kommen sehr hohe Kosten für die Herstellung der Fahrbahndecken, Fahrbahnentwässerung, Beleuchtung und so weiter, auf die Anlieger zu. Die Gemeinden kassieren die Besitzer ab, obwohl sie schon Grundstückssteuern bezahlen. Diese Beiträge können für die Grundstücksbesitzer bedrohlich sein oder sogar zu Zwangsversteigerungen führen, da die Kosten nicht bedient werden können. Nicht jeder hat so viel Geld auf der Kante oder kann sich einen neuen Kredit bei der Bank holen. Es kann den finanziellen Ruin bedeuten!

Städte, wie Buxtehude, Hamburg, Neumünster oder das arme Berlin haben gezeigt, dass es auch ohne diese Beiträge geht. Sie haben die Straßenbaubeitragssatzungen abgeschafft. In vielen weiteren Gemeinden Deutschlands wird auch darüber diskutiert, diese Satzungen abzuschaffen.

Die Finanzierung der Straßemsanierung kann nicht auf die Anlieger abgewälzt werden. Die Straße gehört ja nicht dem Anlieger, sondern der Gemeinde. Somit sollten die Kosten der Erneuerungen, wie bei Land -, und Bundesstraßen, von der Allgemeinheit getragen werden!

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der Grundstückseigentümer kann ggf. eine Hypothek aufnehmen. Die Landesbank müßte verpflichtet werden, JEDEM Grundstückseigentümer altersunabhängig ein marktübliches Hypothekendarlehen anzubieten, falls die Abgaben anderweitig nicht zu finanzieren sind.

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