Regione: Germania

Abschaffung erhobener Sollzinsen, Kontoführungs-, Lastschrift-, Bargeldauszahlungs- und Finanzierungsgebühren für einen bestimmten Personenkreis

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
166 Supporto 166 in Germania

La petizione è conclusa

166 Supporto 166 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2019
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass erhobene Sollzinsen, Kontoführungs-, Lastschrift-, Bargeldauszahlungs- und Finanzierungsgebühren für zur Einkommensteuer nicht veranlagte Personen abgeschafft werden. Die im Jahr 2017 gezahlten Gebühren sollen zurückerstattet werden. Einfach Freistellungsaufträge sollen bis Ende 2019 für das Steuerjahr 2018 noch gestellt werden können. Das Steuerjahr endet mit dem 31. Dezember eines Jahres. Das derzeitige Einkommen darlegen wird Pflicht.

Motivazioni:

Bisher kann man als Privatperson einen Freistellungsauftrag einreichen, um an Steuerabgaben sparen zu können. Man kann beim zuständigen Finanzamt seine Abgaben erstatten lassen. Einfache Personen ohne hohes und mittleres Einkommen haben kein hohes Kapital und müssen wegen niedrigem Einkommen bei ihrer Bank keine Kapitalertragsteuer aufbringen. Auch Existenzgründer, ALG-Empfänger und Menschen mit sehr geringem Vermögen sind vom Gesetz betroffen. Mit diesem Gesetz sollen Privatpersonen und Existenzgründer aufgewertet werden, da Zinsen und Gebühren wie immer abschreckend sind. Dies gilt in gewisser Hinsicht als kleine Portion Wirtschaftsförderung, da die Menschen etwas entlastet werden. Jeder Sozialhilfeempfänger und jede Privatperson kann Existenzgründer werden und dem Staat Steuern bescheren. Nicht jeder denkt daran seine gezahlten Gebühren erstatten zu lassen. Dieses Gesetz hilft einfachen Personen, die Negativzinsen zahlen.

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