Região: Saxónia
Protecção de minorias.

Abschiebung einer Familie verhindern!

Requerente não público
A petição é dirigida a
Landesdirektion
176 Apoiador

O peticionário não entregou a petição.

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O peticionário não entregou a petição.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

Ich möchte der Familie Schwotzer-Knöfel einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ermöglichen.

Razões

Es geht um Oleg Schwotzer (47, Kfz-Ingenieur), Oksana Knöfel (46, Ökonomin) und Sohn Artiom Karpovitch (20, Abiturient) – eine Chemnitzer Familie aus Weißrussland.

Vor 18 Jahren kamen sie per Studentenaustausch nach Deutschland und blieben. „Wegen der Kriminalität in unserer Heimat entschieden wir, hier eine Zukunft für unseren Sohn aufzubauen“, so der Familienvater.

Doch Asyl bekamen sie nicht. „Weil Weißrussland damals nicht auf der Asyl-Liste stand“, sagt er. Um trotzdem bleiben zu dürfen, ließen sich die beiden 1996 scheiden, gingen jeweils Scheinehen mit deutschen Bekannten ein. Das ist die Rechtslage

„Die Ausländerbehörde ist nicht an die Entscheidung der Gerichte gebunden, kann in Härtefällen anders entscheiden“, so Chemnitz‘ Ordnungsbürgermeister Miko Runkel (52, ehemaliger Richter).

„Doch ein Härtefall wurde bei der Familie nicht festgestellt.“ Und die Behörde folgt in der Regel dem Beschluss der letzten Gerichte. „Die Entscheidung wird am Ende durch die Landesdirektion geprüft.“

Sie lebten jedoch weiter zusammen, bauten eine Kfz-Werkstatt auf, zahlten Steuern, lernten fließend Deutsch. Von ihren Scheinpartnern trennten sich Oleg und Oksana später, behielten ihre Nachnamen Schwotzer und Knöfel.

Alles schien perfekt. Doch vor vier Jahren kam die Ausländerbehörde dahinter, leitete ein Verfahren ein. Ergebnis: Abschiebung! Und ein Widerspruch ist nicht möglich, entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Sachen in Bautzen (Az.: 3B316/12).

Für Familie Schwotzer-Knöfel bricht eine Welt zusammen: „Wir würden jede Strafe akzeptieren, wenn wir nur bleiben dürften“, sagt der Familienvater. Hunderte Unterschriften haben sie für ihr Bleiben gesammelt.

Sachsens Ausländerbeauftragter Martin Gillo (68): „Nicht alles, was rechtens ist, ist auch richtig. Mein Gefühl sagt mir, dass sie nicht abgeschoben werden dürfen.“

Doch die Entscheidung liegt nicht bei ihm, das letzte Wort hat in solchen Fällen die Landesdirektion.

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Oleg und Oksana sind nicht die Erfinder der Scheinehe.Sie haben etwas illegales getan,was schon viele vor und nach ihnen gemacht haben.Aber sie haben niemanden geschadet.Es ist unmenschlich wie man mit ihnen umgeht.Deutschland mach die Augen auf und sehe endlich die wirklichen Betrüger in diesem Land!

Kriminalität ist kein Argument um Asyl zu beantragen, da dies weder religiöse oder politische Verfolgung ist (im Umkehrschluß könnten wir wohl Kreuzberg und Neukölln als enklave betrachten). Im Anschluß selbst rechtswidrig zu handeln und sich eine Aufenthaltsgenehmigung zu erschleichen, indem man Scheinehen eingeht zeigt ja schon selbst kriminelles Handeln. Auch wenn menschlich sehr schade, aber rechtlich absolut sauber. Ich würde das Eingehen von Scheinehen nicht durch Präzedenzfälle fördern wollen.

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