Absenkung der Arbeitszeit für Beamte

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Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
3.664 Potpora 3.664 u Schleswig-Holstein

Peticija je zaključena.

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  1. Pokrenut 2018
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Schleswig-Holsteinischen Landtages .

Der Landtag möge beschließen, dass die Landesverordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Arbeitszeitverordnung - SH AZVO -) im Land Schleswig-Holstein neu gefasst und die wöchentliche Arbeitszeit von derzeit 41 Stunden zeitnah entsprechend abgesenkt und der Arbeitszeit der Angestellten des Landes angepasst wird. Diese beträgt 39 Wochenstunden.BegründungDie Verordnung verstößt gegen § 3 des Arbeitszeitgesetzes, wonach die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb diese Schutzvorschrift für Beamte nicht analog gelten soll.Bei der Anhebung der Arbeitszeit auf 41 Wochenstunden wurde im Jahr 2006 dargelegt, dass dies der schlechten Wirtschaftslage des Landes geschuldet ist und damit suggeriert, dass bei einer besseren Wirtschaftslage wieder eine Absenkung erfolgt. Dies ist bis heute ohne eine nachvollziehbare Begründung nicht geschehen. Angesichts der Steuereinnahmen der letzten Jahre wird deutlich, dass das Festhalten an der 41-Stunden-Woche reine Willkür und eine nicht länger hinnehmbare Ungerechtigkeit darstellt. Überlegungen zu Kosteneinsparungen dürfen nicht einseitig zu Lasten einer einzelnen Berufsgruppe gehen, die sich leider nicht mittels Streiks wehren kann und der daher immer wieder gern "Sonderopfer" auferlegt werden!Zudem hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 05.05.2015 zur verfassungsgemäßen Besoldung festgelegt, dass eine schlechtere Bezahlung allein aus wirtschaftlichen Gründen nicht zulässig ist. Die erhöhte Arbeitszeit ohne finanziellen Ausgleich ist eine Verringerung der Besoldung. Eine Einschränkung des Grundsatzes der amtsangemessenen Alimentation aus rein finanziellen Beweggründen könne laut Verfassungsgericht ausschließlich bei konjunkturellen Abweichungen von der Normallage sowie bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen möglich sein (Fälle des Art. 109 Abs. 3 GG). Dies gilt sicher auch für darauf einwirkende Maßnahmen wie die Erhöhung der Arbeitszeit ohne finanziellen Ausgleich. Dann müsse allerdings die Maßnahme ausreichend begründet werden und Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzeptes zur Haushaltskonsolidierung sein. Diese Begründung wird seit langem geschuldet!Im Vergleich mit anderen Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes sowie mit der Privatwirtschaft wird deutlich, dass eine Arbeitszeit von über 40 Wochenstunden sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern der EU absolut unüblich ist. Von 16 Bundesländern haben nur vier die 41-Stunden-Woche und der Bund, bei dem ebenfalls eine Petition in Sachen Verringerung vorliegt. Unsere Arbeitszeit ist seit 12 Jahren (!) so lang wie seit 1974 nicht mehr und damit nicht mehr zeitgemäß!Die wöchentliche Arbeitszeit von Beamtinnen und Beamten in den Bereichen Polizei und Justizvollzug in Schleswig-Holstein, die seit mehr als zehn Jahren Wechselschichtdienst verrichten, wird außerdem ab dem 1. März 2018 bereits schrittweise reduziert. Eine entsprechende Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung hat das Kabinett im Februar 2018 beschlossen. Es ist jedoch auch im Sinne der Gleichbehandlung - nicht verständlich, warum die übrigen Beamten des Landes nicht mindestens vorerst zu ihrer Arbeitszeit wie vor der Konsolidierungsmaßnahme des Landes Schleswig-Holstein (40 Wochenstunden) zurückkehren können und dann ggf. schrittweise den Angestellten im öffentlichen Dienst im Land Schleswig-Holstein gleichgestellt werden.

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Novosti

  • 13.08.2019Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat sich intensiv mit der von 3.664 Unterstützern mitgezeichneten Petition befasst und zur Beratung mehrere Stellungnahmen der Staatskanzlei eingeholt. Zudem hat der Ausschuss eine öffentliche Anhörung der Hauptpetentin und des Chefs der Staatskanzlei sowie weiteren Vertretern der Staatskanzlei und des Finanzministeriums durchgeführt.In der Anhörung bekräftigte der Chef der Staatskanzlei die in den Stellungnahmen dargestellte Auffassung der Landesregierung und machte deutlich, dass die Reduzierung der Arbeitszeit von Beamten gegenwärtig nicht geplant sei. Trotz der derzeitigen konjunkturbedingten positiven Entwicklung der Steuereinnahmen bestünden keine Überlegungen, die... unaprijediti

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