Alueella: Hessen
Opetus

Abwahlmöglichkeit des Religions- und Ethikunterrichtes in der gymnasialen Oberstufe

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Hessischen Landtages
150 Tukeva 125 sisään Hessen

Vetoomus on hylätty.

150 Tukeva 125 sisään Hessen

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  1. Aloitti 2019
  2. Keräys valmis
  3. Täytetty 17.6.2020
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Im letzten Oberstufenjahr (Q3, Q4), in dem auch Fächer wie zum Beispiel Politik und Wirtschaft, Kunst, Musik, weitere Fremdsprachen sowie weitere naturwissenschaftliche Fächer abgewählt werden können, sollte Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben werden, das Fach Religion/Ethik abwählen zu können. Um dies durchzusetzen, muss das Hessische Schulgesetz geändert werden.

Perustelut

Gemäß Hessischem Schulgesetz gibt es in der Gymnasialen Oberstufe Fächer, die durchgehend zu belegen sind sowie Fächer, die nach zwei Schulhalbjahren abgewählt werden können.

  • Durchgehend zu belegen sind: Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, Geschichte, eine Naturwissenschaft, Religion, Sport
  • Nach zwei Schulhalbjahren abwählbar sind: Kunst oder Musik, Politik und Wirtschaft, weitere Fremdsprachen, weitere Naturwissenschaften und Informatik

Jede Schülerin und jeder Schüler muss sich im Abitur in einem Fach des Aufgabenbereiches II prüfen lassen, entweder in Geschichte, Politik und Wirtschaft, Religion/Ethik oder Erdkunde.

Warum wird den Fächern Religion und Ethik ein höherer Stellenwert als dem Fach Politik und Wirtschaft zugewiesen?

Seit der Grundschule, in der Unter- und Mittelstufe, der Einführungsphase sowie dem ersten Oberstufenjahr (Q1, Q2) haben Schülerinnen und Schüler den Religions- oder Ethikunterricht besucht. In dieser Zeit werden wichtige Unterrichtsinhalte wie ethische Grundsätze, Weltvorstellungen, philosophische und religionskundliche Fragen ausführlich behandelt.

Im letzten Oberstufenjahr (Q3, Q4) sollte allen Schülerinnen und Schülern, die das Fach Religion/Ethik (auf Grund anderer eigener Schwerpunktsetzung) nicht als Prüfungsfach im Abitur wählen möchten, die Möglichkeit gegeben werden, das Fach abwählen zu können.

Es ist nicht einzusehen, warum das Fach Religion/Ethik genau wie beispielsweise Deutsch und Mathematik durchgängig belegt werden muss.

Ein Beispiel aus der Praxis: - Eine Schülerin oder ein Schüler ist politisch interessiert und würde gerne das Fach Politik und Wirtschaft weiter belegen, entscheidet sich jedoch auf Grund der Verpflichtung zur Teilnahme am Religions- oder Ethikunterricht und der damit verbundenen Stundenzahl dazu, das Fach Politik und Wirtschaft abzuwählen.

Je nach Interessenslage sollte eine Wahlmöglichkeit geschaffen werden. In diesem Beispiel hätte sich die Schülerin oder der Schüler zu Gunsten des Faches Politik und Wirtschaft und somit gegen das Fach Religion/Ethik entschieden.

Im Hinblick auf die gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahrzehnten erscheint ein verpflichtender Religions- und Ethikunterricht in der Oberstufe nicht mehr zeitgemäß. Den Schülerinnen und Schülern sollte die Wahl gelassen werden, ob sie sich stattdessen mit aktuelleren Themen beschäftigen möchten, ohne ihre Stundenzahl unverhältnismäßig erhöhen zu müssen.

Religiöse Kenntnisse gehören fraglos zur Allgemeinbildung. Innerhalb von elf (G8) beziehungsweise zwölf (G9) Schuljahren sollte es jedoch gelungen sein, ein grundlegendes religiöses Verständnis aufgebaut und vermittelt zu haben, sodass die Freiwilligkeit der Belegung des Fachs Religion/Ethik im letzten Jahr der Oberstufe gegeben sein sollte.

https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/lesefassung_schulgesetz_mit_inhaltsverzeichnis_zweispaltig_stand_30.05.2018.pdf

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Uutiset

  • Liebe Unterstützende,

    der Hessische Landtag hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme des Hessischen Kultusministeriums finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition Team

  • Liebe Unterstützende,

    der Hessische Landtag hat schriftlich mitgeteilt, dass das Anliegen der Petition dem zuständigen Ministerium weitergeleitet wurde.
    Sie finden das Schreiben im Anhang.

    Freundliche Grüße
    das openPetition Team

  • Rückmeldung des Ausschusses

    ajankohtana 24.6.2020

    Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 1465/20 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.

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