Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag
Die Grundversorgung sieht eine Versorgung mit Strom, Wasser und einem Telefonanschluss vor!
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundversorgung
Aufgrund heutigem technischen Standard sollte eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes § 78, Absatz 2 Punkt 1 durchgeführt werden!
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/TKG.pdf
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/GrundversorgungmitTeilnehmeranschluessen/GrundversorgungMitTeilnehmeranschluessen-node.html
Hierbei sollte die Grundlage auf eine in diesem Gebiet allgemein verfügbare breitbandige Internetgeschwindigkeit gelegt werden. Aufgrund entsprechender IP-Telefonie wäre ein Mindeststandard von T-DSL 1000 zwar wünschenswert, ist aber auch heutzutage wohl noch nicht ganz flächendeckend umgesetzt bzw. umsetzbar aufgrund wirtschaftlicher Aspekte - extreme Weiten zu abgelegenen Bauernhöfen, ländlichen Einzelhäusern oder sehr gering besiedelten entfernten Siedlungen oder Berg-Häusern und oder -Siedlungen. Hiermit soll auch kein Druck für einen absoluten Ausbau mit der Versorgung von 50 MB/s bis nach Hintertupfingen in den letzten Kuhstall geschaffen werden, aber der breitbandige Internetanschluss als Grundlage für die Versorgung als Grundversorgung in der Bundesrepublik Deutschland verankert werden!
Da aber die Grundversorgung mit Strom und Wasser entsprechend gegeben ist, macht eine Erweiterung der Grundversorgung mit einem Breitbandzugang entsprechenden Sinn, zu mal die Telekommunikationsanbieter bei entsprechendem aktuellen Ausbau, sowieso nur noch auf entsprechende breitbandfähige Leitungen zurückgreifen!
Begründung
Das Internet ist inzwischen für viele Menschen nicht mehr weg zu denken. Es hat eine immense Bedeutung gewonnen und ist inzwischen zu einem der wichtigsten Informations- und Kommunikationsmedien geworden.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Internet inzwischen fester Bestandteil und allgemein gebräuchliches Umgangsmittel wie das Telefon bzw. die Stromversorgung geworden. Bei Neubauten ist auch eine Grundversorgung mit Strom und Wasser gemäß der Grundversorgung der Bundesrepublik Deutschland zu beachten.
Da ein Ausbau gerade in der heutigen Zeit nur noch mit Internetfähigen Leitungen Sinn macht, vor allem da sich die Deutsche Telekom immer mehr von analoger und ISDN-Technik verabschiedet und nur noch IP-basierte Telefonie anbieten will, macht es also auch Sinn, das Gesetz und hier entsprechend den § 78, Absatz 1 anzupassen!