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Kodanikuõigused

Änderung Artikel 3 Grundgesetz hinsichtlich sexueller Orientierung und Behinderung

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  1. Algatatud 2021
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud 16.2.2022
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Neufassung des Artikel 3 Absatz 3 des Grundgsetzes:

aktuell:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Neufassung:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Orientierung, seiner Behinderung, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Selgitus

Die aktuelle Diskussion und Aufregung rund um das Anti-LGBTIQ-Gesetz in Ungarn ( ntv-Artikel ) sowie die Teilhabe unzähliger Firmen und Vereine in Deutschland, die durch eine farbliche Änderung ihres Logos von der Ursprungsfarbe in Regenbogenfarben ihre Solidarität bekunden, zeigen ein klares Meinungsbild, dass kein Mensch aufgrund seines Wesens oder seiner Haltung diskrimiert werden darf. Doch auch wenn Deutschland politisch gerade Ungarn an den Pranger stellt, wird es langsam Zeit, den Worten und Wünschen zur Gleichbehandlung aller auch Taten folgen zu lassen.

Über Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetztes [Art 3 (3) GG] darf keiner beanchteiligt werden in den dort aufgezählten Punkten (seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung). Heißt das im Umkehrschluss, dass eine Diskriminierung aufgrund anderer Sachverhalte über das Grundgesetz gedeckt ist?

Wenn eine Diskriminierung egal aufgrund welchen Umstandes nicht zulässig ist, unabhängig davon, ob sie wörtlich aufgeführt wird oder nicht, dann könnte Art 3 (3) GG auch heißen: "Niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden"

Man hat sich jedoch dafür entschieden, die Umstände, aufgrund derer Menschen in der Vergangenheit diskriminiert wurden, zum Zwecke der Beendigung dieser Diskriminierung, aufzuführen. Es ist unstrittig, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in der Vergagenheit und leider teilweise auch noch aktuell, siehe das Beispiel Ungarns, benachteiligt wurden und werden. Wenn diese Diskriminierung ein Ende haben soll, dann ist sie auch gleichberechtigt in den Art 3 (3) GG mit aufzunehmen.

Darüber hinaus sollte die Sinnhaftigkeit einer Aufzählung diverser Punkte, aufgrund derer man nicht diskriminiert werden darf und die Auslagerung in einen zweiten Satz, dass dies auch für behinderte Menschen gilt, überdacht werden. Ist dies nicht auch eine Form der Diskriminierung, wenn man Menschen aufgrund Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Glauben und Anschauung gleichstellt und für Behinderte eine "2. Gruppe" aufmacht, die auch nicht benachteiligt werden darf?

Art 3 (3) Satz 1 GG ist neu zu formulieren durch Hinzufügung "seiner sexuellen Orientierung, seiner Behinderung" und Streichung des 2. Satzes:

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Orientierung, seiner Behinderung, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Täname Teid toetuse eest, Wolfgang Stecher Duisburg
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uudised

  • Liebe Unterstützende,

    der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten und wird sie der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Justiz - als Material überweisen sowie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis geben. Die Forderungen der Petition sind voraussichtlich teilweise erfolgreich. Die vollständige Stellungnahme des Petitionsausschuss finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    die Petition wird zur Beschlussfassung dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Das abschließende Ergebnis wird Ihnen danach mitgeteilt.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 4-20-07-10000-004205 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.

arutelu

poolt-argumenti veel pole.

Statt sexueller Orientierung würde ich lieber den Begriff "sexuelle Identität" im Grundgesetz sehen. Sexuelle Identität geht über die sexuelle Orientierung hinaus. So sind trans oder cis eindeutig Bestandteil der sexuellen Identität, werden aber weder vom Geschlecht noch von der sexuellen Orientierung abgedeckt. Grade transsexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft besonders der Gefahr von Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Auch das Lebensalter sollte in der Liste nicht fehlen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat eine interessante Umfrage zum Thema veröffentlicht (siehe Link)

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd