Änderung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung; Befreiung von der schulischen Präsenzpflicht

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
11 Soutien 11 en Rhénanie-Palatinat

La pétition a été supprimée de la plateforme

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  1. Lancé 2020
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Der Zwang zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Der Sachverhalt, dass Eltern, ob aus Risikohaushalten oder nicht, nicht die Möglichkeit haben, ihre Kinder vom Unterricht freizustellen zum Schutz der Kinder und der Familien, wie es im Grundgesetz Artikel 6 (2) verankert, ist meiner Meinung nach ein in Kauf nehmen von Erkrankungen im häuslichen Umfeld ohne die Verantwortung dafür zu übernehmen in welchem Ausmaß eine solche Erkrankung verlaufen würde. Der Corona-Hygieneplan RLP empfiehlt: - "5. ANGEHÖRIGE MIT RISIKOERHÖHENDEN GRUNDERKRANKUNGEN. Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen, insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister, in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen." - Das wiederum würde bedeuten, man müsse den Schüler/in im häuslichen Umfeld vom Rest der Familie isolieren. Denn die Maßnahmen an beispielweise Grundschulen sind nicht ausreichend um eine Infektion zu vermeiden. Es herrscht keine Maskenpflicht in den Klassen, die Klassenräume bieten nicht genug Platz für genügend Abstand, schon gar nicht in voller Besetzung und durch die Lüftungspläne, können infektiöse Aerosole nicht effektiv bekämpft werden. Dazu kommen die Schulwege in überfüllten Schulbussen. Da Kinder oft keine oder milde Symptome ausbilden, wenn sie zu keiner Risikogruppe gehören, würde eine Infektion erst mit verdoppelter Inkubationszeit bei den Familienmitgliedern, eventuell Risikogruppen, zu Tage treten und natürlich dann nicht mehr auf die Schule als Quellcluster zurück zu führen sein. Wir empfinden den Zwang zur Teilnahme am Präsenzunterricht, als erhöhtes Risiko und als fahrlässige Gefährdung unserer Gesundheit und wünschen uns vom Bildungsministerium eine alternative Lösung.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

"Die Aussetzung der Präsenzpflicht". Das Modell des Bundeslandes Baden-Württemberg zeigt, dass es durchaus möglich ist die Präsenzpflicht auszusetzen und damit Menschen aus Risikogruppen und Schüler zu schützen. Eltern/Haushalte, die sich dazu in der Lage fühlen und dies leisten können, sollten die Chance bekommen, für eine begrenzte Zeit (die Zeit der Pandemie oder auch nur die Zeit der Wintermonate) ihre Kinder im häuslichen Umfeld, mit dem aktuellen Lehrplan zu unterrichten. Dabei geht es uns nicht um die Aussetzung der Schulpflicht oder Bildungspflicht, sondern lediglich um die Pflicht der Anwesenheit am Bildungsort. Schüler können mit ihren Eltern, wenn diese beruflich bedingt dazu in der Lage sind, durchaus zu Hause den aktuellen Schulstoff erarbeiten. Dies gilt besonders für Grundschulen. Durch diese Maßnahme könnten Klassenstärken reduziert werden und Risikogruppen besser geschützt. Der Erhalt der Möglichkeit für Berufstätige den Präsenzunterricht zu nutzen würde deutlich erhöht werden und man könnte vielleicht eine komplette Schulschließung verhindern. In enger Zusammenarbeit mit den Lehrern, könnte der erarbeitete Schulstoff regelmäßig zum Leistungsnachweis eingereicht werden. Für Leistungsüberprüfungen in Form von Klassenarbeiten/Lernstandserhebungen könnten die Schulen mit entsprechenden Masken für eben diese, die Schule aufsuchen, damit der Lernstand immer im Blick behalten wird. Wer sein Kind jedoch lieber am Präsenzunterricht teilnehmen lassen möchte, könnte dies weiterhin tun.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Die Aussetzung der Präsenzpflicht sollte für die Zeit der Pandemie ausgesetzt werden. Dies sollte auf freiwilliger Basis geschehen. Hieße, alle Haushalte und Erziehungsberechtigen, die dazu in der Lage sind, sollten die Möglichkeit erhalten mit ihren Kindern im Homeschooling den Unterrichtstoff zu bearbeiten.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

In den Schulen, besonders in den Grundschulen, werden die Empfehlungen des RKI nicht umgesetzt. Die Gefahr einer Infektion in diesen Zeiten, besonders bei den steigenden Zahlen wird immer wahrscheinlicher und riskiert die Gesundheit der Kinder und deren Angehöriger. Da wir aber großes Verständnis für all jene habe, die berufsbedingt auf die Präsenz ihrer Kinder in der Schule angewiesen sind, würde ich diese Maßnahme als freiwillige solidarische Möglichkeit anbieten, so könnte der Präsenzunterricht für andere Haushalte erhalten bleiben. Ebenfalls haben wir Verständnis für Eltern die ihren Kindern keine Masken aufzwingen wollen, besonders in Grundschulen, wo Schüler oft noch sehr jung sind. Allerdings erwarten wir das gleiche Verständnis bezüglich der Gefahren ohne Maske, weshalb wir eine alternativ Lösung in Form von freiwilligen Homeschooling anstreben.

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