Bölge : Almanya

Änderung der §§ 22 und 23 der Ersten Sprengstoffverordnung

Dilekçe halka açık değil
Dilekçe yönlendirildi
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
13 Destekleyici 13 İçinde Almanya

Dilekçe süreci tamamlandı

13 Destekleyici 13 İçinde Almanya

Dilekçe süreci tamamlandı

  1. Başladı 2021
  2. Koleksiyon tamamlandı
  3. Gönderilen
  4. Diyalog
  5. Tamamlanmış

Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Änderung der §§ 22 und 23 der Ersten Sprengstoffverordnung gefordert.So soll zum Ausgleich für das entgangene Feuerwerk am Silvesterabend 2020 an einem Tag im Sommer, bzw. sobald die pandemische Lage dies gestattet, der Verkauf und das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 erlaubt werden.

Gerekçe

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Verkauf von Feuerwerkskörpern im Jahr 2020 durch Änderung der Sprengstoffverordnung (§ 22) generell untersagt. Dadurch mussten nicht nur die Bürgerinnen und Bürgern auf eine gute Tradition verzichten; die pyrotechnische Industrie, die am Jahresende fast ihren gesamten Umsatz macht, steht vor dem Bankrott. Diese Petition fordert, das entgangene Feuerwerk am Silvesterabend 2020 im Sommer nachzuholen, sobald dies die pandemische Lage erlaubt. Hierzu müsste die Sprengstoffverordnung entsprechend geändert werden, sodass der Verkauf und das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 an diesen Tagen erlaubt ist.

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