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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Mit der Petition wird gefordert, dass bei Kraftfahrzeugen mit Saisonkennzeichen die Frist bis zur nächsten gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung nicht anhand der Kalendermonate ermittelt wird, sondern gemäß der Zahl der Saisonmonate der jeweiligen Zulassung. Ein Pkw mit Saisonkennzeichen April bis Oktober mit HU 04/2020 wäre dann nicht 04/2020, sondern erst 07/2020. Sicherheitshalber wird die Frist auf maximal 48 Kalendermonate begrenzt.
Gerekçe
Zugelassene Kraftfahrzeuge müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden, z. B. PKW alle 24 Monate bei TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä. Dies gilt auch für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen. Hintergrund der Frist ist die Annahme eines regelmäßigen Verschleißes. Diese Annahme ist jedoch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen für Monate außerhalb der Saison nicht angemessen, da die Fahrzeuge in dieser Zeit nicht genutzt werden und sogar i.d.R. in der Garage aufbewahrt werden.
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