Änderung der Grundwasserverordnung (GrwV)

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 Unterstützende 14 in Deutschland

Sammlung beendet

14 Unterstützende 14 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, bzw. die zuständigen Stellen anweisen, dass die Anzahl der Messstellen, die hier gewonnene Anzahl von Proben im Jahr und die Auswertung der Daten an die GrwV und den ihr zugrundeliegenden EU-Verordnungen angepasst werden, so dass die geforderte Repräsentativität und Kohärenz, sowie die innereuropäische Vergleichbarkeit erreicht wird, und der anthropogene Anteil und Trend von Einträgen - im speziellen der Landwirtschaftliche -klar bestimmt werden kann.

Begründung

Die deutschen Bundesländer waren durch die Düngeverordnung aufgefordert, belastete Gebiete nach Maßgabe der Grundwasserverordnung (GrwV) auszuweisen. Diese forderte für die Ausweisung eine repräsentative und kohärente Anzahl von Messstellen, um die Qualität des „gesamten Grundwasserkörpers“ abschätzen zu können.Die Bundesländer haben für diesen Zweck allerdings ein rein landwirtschaftliches Messnetz benutzt, und meist nur eine Messung je Jahr - häufig sogar zur mutmaßlichen Hauptbelastungszeit - durchgeführt.Des Weiteren wurden die Ist-Werte der Messungen verwendet und dabei vernachlässigt, einen Hintergrundwert für nicht anthropogene Einträge zu ermitteln, um die landwirtschaftlichen Einflüsse und Trends von den übrigen Einträgen trennen zu können, bzw. den Schwellenwert dementsprechend anzupassen.Es fehlen in den Messwerten- der Abzug der natürlichen, vom Menschen nicht beeinflussbaren Anteile (Wälder, Moore, Torfe),- der Einfluss von Punktquellen, wie Klärschlammdeponien, Leckagen in Kläranlagen und deren Zuleitungen und ähnliche Eintragsquellen.Aufgrund der geringen Dichte des Messnetzes und geringen Anzahl der Messungen müsste dieses sogar individuell für jede Messung und jede Messstelle geschehen.Ohne diese Daten ist die Einschätzung des landwirtschaftlichen Einflusses und der hierdurch erzeugten anthropogenen Trends nicht möglich!Ebenso wird die flächenmäßige Ausdehnung der Beeinträchtigung nicht wie gefordert, über einen geostatistischen Schlüssel unter Einbeziehung von Grundwasserströmungen berechnet, sondern über eine gleichmäßige prozentuale Verteilung aufgeteilt.Eine kleinstrukturiertere Differenzierung innerhalb der Grundwasserkörper ist somit nicht möglich.Zusätzlich werden für einige Messstellen nicht die Ist-Werte, sondern errechnete „Werte vor Denitrifikation“ verwendet, was die Zustandsbewertung des GWK weiter verzerrt.Und auch für das EuA-Trendmessnetzwerk werden keine Mittelwerte des gesamten Grundwasserkörpers unter Abrechnung des Nicht-menschlichen Anteils an die EU gemeldet, sondern meist nur Spitzenwerte des GWKs.Die EU fordert eine innergemeinschaftliche Vergleichbarkeit der Messdaten. Dieses ist somit nicht gegeben.Aufgrund dieser Faktoren ist eine repräsentative Beurteilung der Qualität eines Grundwasserkörpers nicht ausreichend möglich.Die Beurteilung der Grundwasserkörper hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Bewirtschaftungsmöglichkeiten der GWK, im speziellen durch die Landwirtschaft.Durch die nicht ausreichende Darstellung wird eine unnötige Benachteiligung von belasteten GWK gegenüber Unbelasteten und weiterführend - durch die angewendeten Bewirtschaftungsmaßnahmen - auch eine Benachteiligung gegenüber anderen Mitgliedsstaaten erzeugt.Es wäre zu prüfen, ob unter Anwendung von geeigneteren Daten das Vertragsverletzungsverfahren zur EU-Nitratrichtlinie notwendig oder zumindest abzuwenden wäre.

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