Änderung der Landesverfassung

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
11 Atbalstošs 11 iekš Reinzeme-Pfalca

Petīcija ir parakstīta

11 Atbalstošs 11 iekš Reinzeme-Pfalca

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Rheinland-Pfälzischen Landtages ,

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Verfassungsgerichtsbarkeit: Überdenken der Entscheidung der Enquete-Kommission „Verfassungsreform“ über das Popularklage-Verfahren aus der Drucksache 12/5555 des Landtags Rheinland-Pfalz. Einführung des Popularklage-Verfahrens in Rheinland-Pfalz (RLP) und entsprechende Änderung bzw. Erweiterung des Artikel 130 (Normenkontrollverfahren) bzw. Artikel 130 a (Verfassungsbeschwerde) der Landesverfassung für Rheinland-Pfalz.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Stärkung der Bürgerrechte in Rheinland-Pfalz: Einführung des Popularklage-Verfahrens wie in Bayern. Auf den Internetseiten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes finden sich zu dem Verfahren weitere Informationen auf einem Merkblatt. Ausführlichere Informationen zum Popularklage-Verfahren findet man auf den Internetseiten der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit in einem Text der Zeitschrift „Einsichten und Perspektiven. Bayerische Zeitschrift für Politik und Geschichte“ (Ausgabe 4/2006) von dem Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Karl Huber: „Die Bayerische Verfassung in der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs“.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Landtag Rheinland-Pfalz; Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz; Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Entsprechende Änderung bzw. Erweiterung des Artikel 130 (Normenkontrollverfahren) bzw. Artikel 130 a (Verfassungsbeschwerde) der Landesverfassung für Rheinland-Pfalz. Unter Landesjustiz online ist die Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 13. August 1991 als aktuellste Version online. Das Landesgesetz über den Verfassungsgerichtshof steht ebenso dort in der aktuellen Fassung vom 23. Juli 1949 online. Es wird eine Neufassung der beiden Texte vorgeschlagen. Ebenso ist auffällig geworden, dass ein entsprechender Kommentar zur Landesverfassung nicht mehr im Buchhandel erhältlich ist.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Die Drs. 12/5555 des Landtages RLP enthält einen Bericht der Enquete-Kommission "Verfassungsreform". Dort wird auf die Popularklage ab S. 87 eingegangen. Das Verfahren wurde damals von der Kommission abgelehnt, da hier die „persönliche Betroffenheit des Antragstellers" nicht vorhanden sein muss. Diese einseitige Argumentation ist nicht hinreichend, da mit der Verfassungsbeschwerde wesentlich mehr Auflagen verbunden sind als eine persönliche Betroffenheit. Vergleiche dazu das „Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof (VerfGH) RLP" auf den Internetseiten des VerfGH RLP und dem dortigen Text von Dr. J. Held über die Verfassungsbeschwerde. Das abstrakte Normenkontrollverfahren soll Jedem möglich sein und auf „III. weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen“ des Merkblattes des VerfGH RLP verzichtet werden. Verfassungswidrige Gesetze können somit leichter vom Bürger angegriffen werden und der Bürger wird in seiner Rechtestellung bestärkt. Die Landesverfassung wird zudem stärker behütet.

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Jaunumi

  • …Sie übersandten eine Legislativeingabe, mit der Sie die Einführung der Popularklage in
    Rheinland-Pfalz nach bayerischem Vorbild begehren.

    Bei der Petition handelt es sich um eine öffentliche Petition. Die Mitzeichnungsfrist, in der
    weitere 11 Personen mitzeichneten, endete am 6. September 2012.

    Der Petitionsausschuss hat in seiner 14. Sitzung am 27. November 2012 über die
    Legislativeingabe beraten und beschlossen, diese zunächst zurückzustellen, bis der politische
    Willensbildungsprozess abgeschlossen ist. Dies wurde Ihnen mit Schreiben vom 12. Dezember
    2012 mitgeteilt.

    Nunmehr empfiehlt die Enquete-Kommission 16/2 „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke
    Demokratie“ in ihrem Abschlussbericht u. a. unter Punkt 6.3 Folgendes: „Des Weiteren... vairāk

Debates

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