Änderung der Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, über die Förderung von Modellvorhaben und Initiativen des Ehrenamts sowie über die Förderung der Selbsthilfe nach den §§ 45a, 45c und 45d SGB XI

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
35 Unterstützende 35 in Rheinland-Pfalz

Die Petition wurde von der Plattform entfernt

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  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Weiterleitung

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie über §§ 45a, 45c, 45d des Elften Buches Sozialgesetzbuch/12.7.2017. Die seit Januar 2017 gebräuchliche Definition „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ ersetzt die bisher vertraute Begrifflichkeit „niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote“. Mit dem Entlastungsbetrag finanzieren sie Kosten in den Bereichen: A. Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, B. Leistungen der Kurzzeitpflege, C. Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung, D. Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a. A. Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, B. Leistungen der Kurzzeitpflege, C. Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung, D. Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a. Mit dem PSG II stieg der monatliche Betrag um 20% von 104 auf 125 Euro monatlich.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Erreichen möchte ich, dass die Angebote zur Unterstützung im Alltag in drei Säulen aufgegliedert werden, nämlich in 1. Betreuungsangebote, 2. Entlastung von Pflegenden, 3. Entlastung im Alltag. Überdacht werden muss, da viele Menschen mit Pflegegrad in RLP, die Entlastung im Alltag nicht in Anspruch nehmen können, weil das Angebot dieser Leistungen viel zu niedrig ist. Nicht nachvollziehbar ist, dass eine Unterstützung im Haushalt nur durch das Land RLP lizensierte Betriebe/i.d.R. Pflegedienste durchgeführt werden kann. Pflegedienste sollten m. E. nach pflegen und keine Haushaltstätigkeiten durchführen. Ich bitte darum, das "PUTZDIPLOM" für die haushaltsnahen Tätigkeiten ohne Pflichtlehrgänge oder Lizensierungen von nahestehenden Personen zuzulassen.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Bei dem Entlastungsbetrag muss für haushaltsnahe Tätigkeiten der Pflichtlehrgang (der bei mir "Putzdiplom" genannt wird) sowie die Lizensierung entfallen. Nahestehende Personen aus dem Umfeld des zu Pflegenden sollten diese Tätigkeiten ausführen können.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Es gibt keine guten Gründe dafür, die haushaltsnahen Tätigkeiten mit solch hoher Hürde zu belegen. Nicht umsonst klagen die pflegenden Angehörigen ständig darüber, keine Hilfen zu finden! Ich selbst suche seit Monaten nach einer Hilfe, habe tagelang ohne Erfolg herum telefoniert, unser örtlicher Pflegedienst koppelt die haushaltsnahen Tätigkeiten an ambulante Pflege (Erpressung?), soziale Einrichtungen können nicht helfen. Selbst ein pflegepolitischer Abgeordneter konnte mit seinen Beziehungen nicht helfen! Die Ministerin verfasst zu meinem persönlichen Schreiben auch nur Hinhaltetaktiken. Viele Betroffen warten auf ABHILFE!“

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