Änderung der Lehramtsanwärter-Zulassungsverordnung

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Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
24 Destekleyici 24 İçinde Renanya-Palatina

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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Mein Anliegen richtet sich gegen die derzeitige Praxis und Durchführung der Einstellungsverfahren für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien nach der Lehramtsanwärter-Zulassungsverordnung. Dieses bedarf dringend zwingender Reformen bzw. Überarbeitungen zur Garantie einer fairen und gerechten Chancenverteilung und dem entsprechenden politischen Willen, diese umzusetzen. Bei den Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnungen gibt es unterdessen eine offensichtliche Gerechtigkeitslücke: während für einige Fächer zwar eine Fachhöchstzahl besteht, deckt sich die Bewerberzahl mancher mit dem halbjährlichen Platzangebot immerhin insofern ab, dass wenn, dann in der Regel nur kleinere Wartezeiten von zum Beispiel einer nicht entsprochenen Bewerbungen entstehen. Insbesondere für das Fach Philosophie/Ethik, welches auch für meine momentane Wartezeit verantwortlich ist, ist dem mitnichten so. Für das vergangene Einstellungsverfahren zum 15.01.2021 bestehen bei 17 Plätzen, 61 abgelehnte Bewerberinnen. Allein 39 abgelehnte Bewerberinnen haben ihre erste Bewerbung gestellt und müssen sich nun in eine lange Warte- und Konkurrenzliste einreihen, denn nach potenziell zehn Prozent vergeben Plätzen nach Härtefallregelung gehen die verbleibenden Plätze nur zu 40 Prozent nach Wartezeit. Dies entspricht bei 17 Plätzen und keinem Härtefall aufgerundet sieben Plätzen für wartende. Bewerberinnen und angebotene Plätze stehen hier in einem deutlichen Missverhältnis. Wer jungen Menschen ein Studium des Lehramts ermöglicht, sollte diese auch ihre Ausbildung konsistent fertigstellen lassen. Dabei genügt es nicht zu sagen, der mangelnde zeitweise Bedarf spezieller Fächer und die Begrenztheit der Kapazitäten wird einschlägig kommuniziert. Hier äußert sich zu Ungunsten der potenziellen Anwärterinnen nur mehr das politische Missverhältnis, zwar ein Lehramtsstudium in einer gewissen Kombination beginnen zu dürfen, aber die Ausbildung unverschuldet perspektivisch nicht zu Ende bringen zu können.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Jungen Menschen, wie mir und anderen erfolgreichen Absolventinnen eines Lehramtsstudiums, wird durch das systematische Missverhältnis des Ausbildungssystems der rheinland-pfälzischen Lehrerinnenbildung durch das Entstehen erheblicher Wartezeiten zu Unrecht eine Menge abverlangt. Wir wartende Anwärterinnen sind in der Regel Mitte bis Ende 20, stehen mitten im Leben und haben Pläne für dieses, wollen in das Berufsleben einsteigen, sind hochqualifiziert, haben zumeist sehr gute bis gute Examens- oder Masterabschlüsse, leisten bereits als bspw. sachgrund-befristete Lehrkräfte an Schulen in Rheinland-Pfalz einen wichtigen Beitrag zur Unterrichtsversorgung, haben auf gut Deutsch gesagt Bock auf den Job. Was wir nicht haben und vom Land Rheinland-Pfalz bisher nicht bekommen, sind Anerkennung, eine klare Perspektive, eine aufrichtige Hilfestellung; wir bekommen nicht einmal die nötige Transparenz, die mit einem solchen, für viele drastischen, Einstellungsverfahren selbstverständlich verbunden sein sollte. Eben jene Perspektive und Hilfestellung wird aber dringend benötigt, weil sich nicht zuletzt für manche erst während oder nach dem Vorbereitungsdienst mehr und mehr klären wird, ob für sie aufgrund ihrer Fächerkombination und ihrer Noten überhaupt eine Laufbahn als Lehrkraft möglich und realistisch ist. Entsprechend wären eine zeitnahe Einstellung in den Vorbereitungsdienst für alle Bewerberinnen und zudem mehr Transparenz bezüglich der Durchführung der Einstellungsverfahren sowie den etwaigen Wartezeiten sicherzustellen.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Gegen das Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz, Mittlere Bleiche 61 in 55116 Mainz.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Die Lehramtsanwärter-Zulassungsverordnung (LehrAAnwZulV RP).

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Dass Lehramtsanwärter je nach ihren Fächern und Leistungen in unterschiedlicher Geschwindigkeit ihren dauerhaften, sicheren Platz im Schulsystem, sprich eine Planstelle, erreichen, wird ein nicht vollends auflösbarer systemischer Zustand bleiben. Dieser soll mit dem Ziel meiner Petition nicht missverstanden werden. Es geht mir nur darum, die grundlegende Situation der einigen hundert hängengelassenen und wartenden Anwärter*innen zurzeit sowie den zukünftigen Leidensgenossen zu verbessern, die ihre Ausbildung nicht konsistent abschließen dürfen. Ich kann nur für mich selbst sprechen, aber ich kann sagen, dass ich nicht etwa aus Verlegenheit Lehramt studiert habe, noch aus Verlegenheit derzeit als PES-Kraft Unterricht erteile. Es ist aber umso schwieriger ohne klare Perspektive.

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